Musterverträge

Auf dieser Seite finden Sie Musterverträge für die Zeitarbeit.

Arbeitsverträge

Hinweis:Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterverträge des iGZ. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden. 

Hier finden Sie unsere aktuellen Musterarbeitsverträge.

Die Arbeitsverträge haben wir insbesondere an die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur vollständigen Inbezugnahme von Tarifverträgen für die Zeitarbeit angepasst, damit der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) wirksam abgewendet werden kann. 

Die Arbeitsverträge passen wir regelmäßig an die Prüfpraxis der Bundesagentur für Arbeit und aktuelle Rechtsprechung an.

 

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Aktuelle Hinweise

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13.07.2022

Änderungen im Arbeitsvertragsmuster
und Schreiben an Bestandsmitarbeiter

In diesem Merkblatt werden sämtliche Änderungen des iGZ-Musterarbeitsvertrags im Juli 2022 erläutert. Außerdem finden Sie hier ein Schreiben an Bestandsmitarbeiter.


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13.07.2022

Umsetzung der
EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie

In diesem Merkblatt werden die Umsetzung der sog. Arbeitsbedingungenrichtlinie in deutsches Recht und die Auswirkungen auf die Arbeitsverträge erläutert.  


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13.03.2023

Arbeitsvertrag
(deutsch)

Der Musterarbeitsvertrag des iGZ ist speziell auf die Zeitarbeit zugeschnitten und ist an die gesetzlichen Änderungen zum 01. August 2022 angepasst worden.


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13.03.2023

Arbeitsvertrag
(deutsch, Änderungen markiert)

In diesem Arbeitsvertrag, der nur für den internen Gebrauch gedacht ist, sind die Änderungen zur früheren Fassung (Stand: 29.10.2021) optisch hervorgehoben. 


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13.03.2023

Arbeitsvertrag
(deutsch, kurzfristige Beschäftigung)

Diese Version des Musterarbeitsvertrags des iGZ für die Zeitarbeit kann für die Überlassung von kurzfristig Beschäftigten verwendet werden.


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13.03.2023

Arbeitsvertrag
(deutsch, kurzfristig, Abweichungen)

In diesem Dokument, das nur für den internen Gebrauch gedacht ist, sind die Abweichungen zum "normalen" iGZ-Musterarbeitsvertrag optisch hervorgehoben.


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13.03.2023

Arbeitsvertrag
(englisch)

Der iGZ hat den Musterarbeitsvertrag in die englische Sprache übersetzen lassen. Die englische Übersetzung entspricht dem Stand der deutschen Version  


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13.03.2023

Arbeitsvertrag
(englisch, kurzfristige Beschäftigung)

Der englische Musterarbeitsvertrag des iGZ für kurzfristige Beschäftigte in der Zeitarbeit entspricht dem Stand der deutschen Version.


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Arbeitnehmerüberlassungsverträge

Hier finden Sie einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) in deutscher und englischer Sprache. 

Die von uns erarbeitete Rahmenvereinbarung mit Einzel-AÜV und der AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht erfüllen die Voraussetzung der gesetzlichen Schriftform (§ 12 Abs. 1 AÜG) und werden von den Agenturen für Arbeit nicht beanstandet. 

Daneben stehen Ihnen ein Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeitnehmerüberlassungen zur Verwendung mit kurzen AÜV zur Verfügung.

Eine Vorlage für einen Mastervertrag und einen Co-Partner-Rahmenvertrag erhalten Sie über eine Anfrage an den Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht.

 

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Aktuelle Hinweise

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23.05.2018

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (deutsch)

Bei diesem Muster handelt es sich um den Standardvertrag des iGZ für die Zeitarbeit, der für Überlassungen in alle Branchen und Tätigkeiten genutzt werden kann. 


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23.05.2018

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (englisch)

Die Übersetzung des Standardmustervertrags in die englische Sprache für Überlassungen in alle Branchen entspricht dem Stand der deutschen Version.


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23.05.2018

AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht (deutsch)

Bei Abschluss dieses Überlassungsvertrags müssen zur Wahrung der Schriftform (§ 12 Abs. 1 AÜG) keine weiteren schriftlichen Einzel-AÜV abgeschlossen werden. 


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23.05.2018

AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht (englisch)

Die Übersetzung des Überlassungsvertrags mit Leistungsbestimmungsrecht in die englische Sprache entspricht dem Stand der deutschen Version.


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23.05.2018

AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht (Regelungen markiert)

In dieser Version sind die speziellen Regelungen zum Leistungsbestimmungsrecht optisch hervorgehoben. Diese Version ist nur für den internen Gebrauch gedacht.


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23.05.2018

Rahmenvereinbarung mit Anhang Einzelüberlassungsvertrag

Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung und der Einzel-AÜV wahrt die Schriftform, das "Bevollmächtigungsmodell" ermöglicht dabei eine schnelle und sichere Praxis.


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19.05.2017

iGZ-Merkblatt zur Schriftform

Hier finden Sie Erläuterungen zur praktischen Umsetzung der Schriftform, der Rahmenvereinbarung mit Einzel-AÜV und dem AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht.


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19.05.2017

Stellungnahme iGZ/BAP zur Schriftform

In dieser nach wie vor aktuellen Stellungnahme haben die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche iGZ und BAG zum wirksamen Abschluss von AÜV ausgeführt.


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24.07.2018

AGB für Arbeitnehmerüberlassungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zeitarbeit entsprechen größtenteils den Regelungen des Standardüberlassungsvertrags des iGZ.


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24.07.2018

AÜV zur Verwendung mit AGB

Die kurze Version des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist (nur) zur Verwendung in Kombination mit AGB gedacht, die auch hier zum Download zur Verfügung stehen. 


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Arbeitnehmerüberlassungsverträge (Anlagen)

In unseren AÜV wird auf mehrere Anlagen verwiesen. 

Hier finden Sie den Fragebogen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit (Anhang 1), den Fragebogen zur Ermittlung der Bestandteile des gesetzlichen Equal Pay und des Branchenzuschlags ab dem 16. Einsatzmonat (Anhang 2) und die Vereinbarung über eine gemeinsame Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit einer Verschwiegenheitserklärung, falls Ihre Kunden nicht bereits über Erklärungen zum Datenschutz verfügen (Anhang 3). 

Die Übersetzungen der Anlagen in die englische Sprache erhalten Sie über eine Anfrage an den Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht.

Der iGZ bietet die Fragebögen in zwei Versionen an. In der "aufgeklappten" pdf-Datei sind sämtliche Erläuterungen auch für den Kunden direkt sichtbar. In der word-Datei sind die Erläuterungen zunächst "zugeklappt", die einzelnen Fragen können bei Bedarf "aufgeklappt" werden.

 

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Aktuelle Hinweise

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01.12.2021

Fragebogen Branchenzugehörigkeit
("aufgeklappt")

In der "aufgeklappten" Version sind alle Fragen an den Kunden und die Erläuterungen direkt sichtbar. Die Fragen können nicht "zugeklappt" werden. 


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01.12.2021

Fragebogen Branchenzugehörigkeit
("zugeklappt")

In der "zugeklappten" Version können die einzelnen Fragen an den Kunden und die Erläuterungen dieser Fragen bei Bedarf "aufgeklappt" werden.


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18.04.2018

Fragebogen Equal Pay ("aufgeklappt")

In der "aufgeklappten" Version sind alle Fragen an den Kunden und die Erläuterungen direkt sichtbar. Die Fragen können nicht "zugeklappt" werden. 


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07.06.2022

Fragebogen Equal Pay ("zugeklappt")

In der "zugeklappten" Version können die einzelnen Fragen an den Kunden und die Erläuterungen dieser Fragen bei Bedarf "aufgeklappt" werden.


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31.10.2018

Vereinbarung zum Datenschutz

Falls Auftraggeber nicht bereits über eigene Erklärungen zum Datenschutz verfügen, kann dieses Muster zur Vereinbarung über den Datenschutz genutzt werden.  


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Personalvermittlungsvertrag

Der Personalvermittlungsvertrag regelt die direkte Vermittlung von Arbeitskräften des Personaldienstleisters oder Personen, mit denen kein Arbeitsverhältnis besteht.

 

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Aktuelle Hinweise

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12.07.2019

Personalvermittlungsvertrag

Der Personalvermittlungsvertrag wird zwischen dem Personaldienstleister und dem jeweiligen Kunden geschlossen.


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12.07.2019

Einwilligung in Personalvermittlung

Die Einwilligungserklärung zur Personalvermittlung und der Weitergabe personenbezogener Daten ist vom Bewerber bzw. Mitarbeiter zu unterzeichnen.


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