RA Stefan Sudmann beurteilt Asylgesetz
Flüchtlinge dürfen nun nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland in der Zeitarbeitsbranche eingesetzt werde, in Mangelberufen bereits nach drei Monaten. Dafür sei jedoch der Nachweis einer qualifizierten Berufsausbildung nötig, was oftmals schwierig sei: „Solche Unterlagen existieren meist nicht mehr, da die Flüchtlinge nur ihr nötigstes Hab und Gut mitnehmen konnten“, erklärt der iGZ-Experte für Arbeits- und Tarifrecht.
Zeitarbeit ist integrationserfahrene Branche
Sudmann schätzt, dass mehrere Hunderttausend Menschen unter die 15-Monatsregelung fallen. Diese würden in fast allen Branchen gebraucht – sowohl im Helfer- als auch im Facharbeiterbereich. Natürlich sei es eine Herausforderung, diese Menschen in die Betriebe zu integrieren. „Aber eigentlich sind Betriebe noch die neutralsten Bereiche, und aus Erfahrung wissen wir: Das klappt ganz gut und es gibt da weniger Probleme wegen unterschiedlicher kultureller oder religiöser Hintergründe. Wir erleben ganz klar, dass die Flüchtlinge arbeiten wollen, lernen wollen. Und was die Integration von Menschen aus schwierigen Bereichen, wie zum Beispiel Langzeitarbeitslose angeht, hat die Zeitarbeit ja auch schon in den letzten Jahren bewiesen, dass wir das gut schaffen“, berichtet Sudmann.
Vermittlungsstellen
Kontakt zu Flüchtlingen finden Arbeitgeber zum Beispiel über den örtlichen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit oder über die Jobcenter, zählte Sudmann auf. Nicht zu vergessen seien zudem das Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds zur Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die sogenannten Bleiberechtsnetzwerke. (ML)