Qualifizierungschancengesetz - das unbekannte Wesen?
In der jüngsten iGZ-Corona-Umfrage gaben 52,3 Prozent der befragten Unternehmen an, das Qualifizierungschancengesetz (QCG) nicht zu kennen. Es ist wohl tatsächlich ein noch viel zu unbekanntes Wesen. Aber das muss ja nicht so bleiben! Als gebürtiger Westfale würde ich nun sagen: „Wat de Buer nich kennt, dat frät he nich!“ – oder für alle Nicht-Westfalen: „Was der Bauer nicht kennt, das isst er nicht.“ Da wir Westfalen zudem ja bekanntlich als stur und eigensinnig gelten, werde ich wohl kein Maßstab sein, erst recht nicht, da ich mich ja auch qua Arbeitsbeschreibung meines Dienstherrn mit dem Thema täglich befassen darf. Daher möchte ich versuchen, Ihnen in diesem Beitrag nun das vermeintlich unbekannte Wesen näher vorzustellen und Sie eventuell davon zu überzeugen und vielleicht sogar zu begeistern, mit Ihrem Unternehmen dieses Themenfeld zu erforschen.
Im Wesentlichen sind es nur drei, eventuell vier Schritte (wobei der vierte nur notwendig ist, wenn die ersten drei nicht funktionieren sollten).
Schritt 1: Erheben Sie den Weiterbildungsbedarf für Ihr Unternehmen!
Das bedeutet: Schauen Sie sowohl intern als auch extern (gegebenenfalls in Absprache mit dem Kunden), in welchen Bereichen Sie aufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt oder neuen Arbeitsabläufen den Bedarf haben, Ihre Mitarbeiter zu schulen oder ihnen gar eine Möglichkeit geben können, einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Wenn dieser Schritt erfolgreich abgeschlossen ist, kommt der für die meisten von Ihnen eventuell unangenehmste Schritt:
Schritt 2: Führen Sie ein Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit.
Diese Institution verwaltet nämlich die Gelder aus dem Förderinstrument und entscheidet über die mögliche Aufnahme einer Weiterbildung oder versagt diese auch. Doch: Keine Sorge! Bisher habe ich keinerlei negative Rückmeldungen über solche Gespräche gehört. In dieser sogenannten Qualifizierungsberatung werden alle für Sie, für den möglichen Qualifikanten und auch in manchen Fällen für das Kundenunternehmen relevanten Fragen besprochen und geklärt. In den meisten Fällen bekommen Sie direkt am Gesprächsende eine Förderzusage inklusive der möglichen Förderhöhe. Denn wenn Sie sich dazu entschließen, eine Weiterbildung über das QCG fördern zu lassen, bekommen Sie je nach Betriebsgröße Förderungen von bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 100 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Haben Sie eine Förderungszusage folgt
Schritt 3: Schauen Sie gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter nach einem passenden Weiterbildungsträger und einer passenden Schulungsmaßnahme und führen die Qualifizierung durch!
Am Ende haben Sie im Idealfall drei zufriedengestellte Parteien: Sie als Unternehmen, da Sie einen weiteren Qualifizierungsstandard in Ihrem Unternehmen erfüllen können, der Mitarbeiter, da er sich weiterbilden konnte und er nun merkt, dass er Ihnen wichtig ist und nicht zuletzt das Kundenunternehmen, denn es hat nun die Möglichkeit den Mitarbeiter vielfältiger einzusetzen.
So schwer war es doch gar nicht, oder? Ach, ja...
Schritt 4: Wenn Sie Fragen zum QCG oder dem Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit oder zur Förderung im Allgemeinen haben, melden Sie sich gern bei mir.
Über den Autor:
Clemens von Kleinsorgen arbeitet seit 2016 als Experte für Recruiting und Förderprogramme für den iGZ. Zuvor war er als Arbeitsvermittler bei der Bundesagentur für Arbeit unter anderem für die Projektdurchführung „Kontakt Plus“, die Beratung von Asylbewerbern in der Schnittstelle zum Projekt „Early Intervention“ und die Förderung und Integration der Zielgruppe „unter 25“ mitverantwortlich. Im Arbeitgeberservice der BA betreute er vor allem die Zeitarbeitsunternehmen in Coesfeld als starke Nachfragegruppe. Aus seiner Tätigkeit als staatlich anerkannter Sozialpädagoge und Sozialarbeiter bei einer Evangelischen Jugendhilfeeinrichtung bringt er die Fähigkeit mit, die Belange von spezifischen arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen zu identifizieren und mit den Markterfordernissen der Zeitarbeit in Einklang zu bringen.