Fragestunde zur Änderung der VBG-Beitragszahlungen
Die VBG hat zur Vorschusserhebung der Beiträge gewechselt. Nun gibt es vier Abschlagszahlungen pro Jahr. Der Abschlag wird auf 20 Prozent des Betrages von 2020 festgesetzt. Unternehmen, die mehr als 5.000 Euro zahlen, werden umgestellt. Laut VBG basiert die Umstellung auf einem Mitgliederwunsch der Zeitarbeitsunternehmen, um die hohe Beitraglast jeweils im Mai zu kompensieren.

Der erste Abschlag erfolgte bereits im Februar. Der iGZ hat dazu exklusiv für alle iGZ-Mitglieder eine Fragestunde mit dem stellvertretenden iGZ-Hauptgeschäftsführer, Dr. Martin Dreyer, und Matthias Michaelis, Leiter des VBG-Ressorts Beitrag, Finanzen und Zentrale Dienste, veranstaltet. iGZ-Mitglieder können sich auch jetzt noch nachträglich online nach Anmeldung unter VBG-Fragestunde über die Inhalte informieren. (WLI)