Der Pay Gap in der Zeitarbeit ist gar keiner
Den Zeitarbeitsunternehmen seit Jahren der Vorwurf gemacht, Arbeitnehmerüberlassung gehöre zum Niedriglohnsektor und Zeitarbeitskräfte würden als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt, schreibt iGZ-Mitarbeiterin Diandra Schlitt, Government Affairs/Politische Grundsatzfragen, in ihrem Blog.

Dies hänge auch mit der regelmäßigen Veröffentlichung eines Pay Gaps in der Zeitarbeit von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen, in der der mittlere Verdienst von Zeitarbeitnehmern um 43 Prozent niedriger liege als der von Beschäftigten insgesamt. Fast genauso alt wie diese Debatte seien daher die Bestrebungen des iGZ, sich – genauso wie beim Gender Pay Gap – für eine ausgewogene und statistisch „saubere“ Analyse einzusetzen.
RWI-Gutachten
2021 beauftragte der Verband das RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung mit einem Gutachten, um die Analysemöglichkeiten und Ergebnisse eines bereinigten Pay Gaps zu ermitteln. Im August 2021 veröffentlichte der Verband dann die überraschenden Ergebnisse. (WLI)
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