Praktische Tipps für iGZ-Mitgliedsunternehmen

Auch 2017 erwartet die Zeitarbeitsbranche wieder eine Fülle von Änderungen, neuen Bestimmungen, ein neues iGZ-DGB-Tarifwerk und ab April die neuen Normen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Um eine zügige und professionelle Umsetzung der Vorgaben zu gewährleisten, hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) wieder eine Reihe von Arbeitshilfen entwickelt, die er seinen über 3.300 Mitgliedsunternehmen exklusiv zur Verfügung stellt.

Mit den erstellten Informationen werden die Unternehmen umfassend über diese Änderungen informiert, und es werden ihnen zugleich Arbeitshilfen an die Hand geben, die die Vermittlung der Gesetzesänderungen im Kontakt mit Kunden und Mitarbeitern erleichtern sollen.

AÜG-Reform

Zur AÜG-Reform hat der iGZ folgende Dokumente im internen Bereich seiner Homepage bereit gestellt:

FAQ – In diesem Dokument beantwortet der iGZ umfassend die Fragen, die sich aus der Gesetzesänderung ergeben. Kundeninformation – In diesem Dokument beantworten der Verband die Fragen, die sich insbesondere aus Kundensicht stellen. Mitarbeiterinformation – In diesem Dokument beantwortet der iGZ die Fragen zur Gesetzesänderung aus Mitarbeitersicht. Hier gibt es je eine längere und eine kürzere Version. Präsentation – Eine aktualisierte Präsentation kann sowohl zur internen Schulung als auch zur Kundeninformation verwendet werden. Synopse mit Anmerkungen – Das AÜG 2017 wird dem bisherigen Gesetzesstand gegenübergestellt und mit Anmerkungen versehen. Grafische Darstellung zur Abweichungsmöglichkeit von den 18 Monaten Überlassungshöchstdauer – Da dieser Themenbereich besonders kompliziert ist, hat der iGZ hierzu eine Grafik erstellt.

Verbindlichkeit

Nicht alle Fragen der Gesetzesanwendung können zum jetzigen Zeitpunkt bereits verbindlich beantwortet werden. Der Gesetzgeber hat leider einige Anwendungsfragen weder direkt im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung eindeutig geklärt. Diese unklaren Bereiche sind in den Dokumenten deutlich gekennzeichnet. Der iGZ wird die Bundesagentur für Arbeit um zeitnahe Klärung dieser Fragen bitten und die Verbandsargumente für eine praxisgerechte Handhabung der Zweifelsfälle deutlich formulieren.

Auswirkungen

Überdies lassen sich die Auswirkungen des Gesetzes derzeit noch nicht vollständig abschätzen, da dessen Reglementierungen (Überlassungshöchstdauer, gesetzliches Equal Pay) durch tarifvertragliche Vereinbarungen abgeschwächt und praxisgerecht ausgestaltet werden können. Nach erfolgreichem Login stehen den iGZ-Mitgliedern die Informationen zum Download zur Verfügung.

Asylrecht

Seit Oktober 2015 sind außerdem umfangreiche Reformen zum Asyl- und Ausländerrecht beschlossen worden. Erfreulich sind die neuen Regelungen zum Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete und besonders die zuletzt mit dem Integrationsgesetz und der entsprechenden Verordnung hierzu im Juli 2016 eingetretenen Änderungen.

Vorrangprüfung

Nach den neuen Regelungen wird auf die Durchführung der Vorrangprüfung bei Ausländern mit einer Duldung bzw. einer Aufenthaltsgestattung verzichtet, wenn die Beschäftigung in dem Bezirk einer Agentur für Arbeit ausgeübt wird, in dem es die regionale Arbeitsmarktsituation in dem einzelnen Bundesland zulässt. Der Verzicht auf die Vorrangprüfung bedeutet, dass auch eine Beschäftigung in der Zeitarbeit zulässig ist. Die Bundesagentur muss zwar einer Beschäftigung zustimmen, darf diese aber nicht deswegen verneinen, weil der Ausländer in der Zeitarbeit beschäftigt werden will.

Neue Regelungen

In der Praxis zeigt sich, dass die Regelungen bereits zur Anwendung kommen und Geduldete und Asylbewerber entsprechende Arbeitserlaubnisse erhalten. Was bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten zu beachten ist und welche Beschäftigungsmöglichkeiten sich aus den neuen Regelungen ergeben, kann dem Merkblatt „Regelungen zur Beschäftigung von Asylsuchenden, Asylbewerbern und Geduldeten in der Zeitarbeit – Fragenkatalog zum Reformpaket Asyl- und Ausländerrecht“ entnehmen. (WLI)

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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