Potenzial der Bewerber erkennen
„Wir machen keine Massenvermittlung, wir machen Designerstücke“, erklärte Simon Pietschmann, Fachstellenleiter Kommunales Service-Center für Arbeit im Rahmen eines Fachgesprächs über das Teilhabechancengesetz beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).
Zusammen mit Katharina Wieczorek, Jobcoach Kommunales Service-Center für Arbeit, informierten die Vertreter des Jobcenters Münster den iGZ über Möglichkeiten, die das Teilhabechancengesetz Zeitarbeitsunternehmen bietet. Seit dem 1. Januar 2019 ist das Gesetz wirksam. Unternehmen und Personaldienstleister können einen Lohnkostenzuschuss nach § 16i SGB II erhalten.
Probleme bei Bewerbersuche
Für das Jobcenter sei es kein Problem geeignete Stellen für Langzeitarbeitslose zu finden, aber passende Bewerber zu bekommen sei schwierig. „Wir sprechen knapp 100 Bewerber an und drei bis vier Bewerber können wir dann vermitteln“, so Pietschmann. Viele hätten Hemmnisse nach sechs bis sieben Jahren Arbeitslosigkeit wieder anzufangen zu arbeiten.
Coaching
Unternehmen müssen aber auch verstehen, dass der Bewerber keine „fertige“ Fachkraft ist, sondern dazu qualifiziert werden soll in dem bis zu zweijährigem Coaching. „Arbeitgeber müssen das Potenzial des Bewerbers sehen“, betonte Pietschmann. Es müsse deutlich werden, dass der Bewerber vorerst eine Assistenzkraft für die Fachkraft ist.
Zeitarbeit ist Vorreiter
Gerade Personaldienstleister sind Vorreiter in der Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten, so Clemens von Kleinsorgen, Arbeitsmarktpolitik iGZ-Fachbereich Politische Grundsatzfragen. Das sieht auch Pietschmann so: „Für Unternehmen ist es strategisch günstig Personaldienstleister ins Boot zu holen.“ Diese würden die gesamte Arbeit des Bewerbermanagements übernehmen. Es müssen aber auch gleich zwei Parteien vom Teilhabechancengesetz überzeugt werden. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit mit den Jobcentern nötig, betonte von Kleinsorgen. Denn kleine und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen können sich keine eigenen Inklusionsberater leisten und seien auf die Hilfe des Jobcenters angewiesen. (SB)