Positivliste: Keine Vorrangprüfung nötig

Der Fachkräftemangel ist in aller Munde. Welche Berufe und welche Regionen aber tatsächlich von großer Personalnot betroffen sind, stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) zwei Mal im Jahr in einer Fachkräfteengpassanalyse fest. Für alle Berufe auf dieser Positivliste gilt, dass bei Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft keine Vorrangprüfung erforderlich ist.

Auf der Liste stehen vornehmlich Berufe aus dem handwerklichen Bereich. Unternehmen aus den Branchen Metallbau, Mechatronik, Elektrotechnik oder auch Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik haben es demnach besonders schwer, qualifiziertes Personal zu finden. Doch auch Fachkräfte für die Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege oder im Bereich Softwareentwicklung fallen unter die sogenannten „Mangelberufe“.

Fachkräfte und Spezialisten

Auf der Liste ist jeweils vermerkt, ob Fachkräfte oder Spezialisten gesucht werden. Das Anforderungsniveau einer Fachkraft entspricht laut BA einer fachlich ausgerichteten Tätigkeit, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation voraussetzt. Dem Anforderungsniveau eines Spezialisten werden Berufe zugeordnet, deren Ausübung Spezialkenntnisse und Spezialfertigkeiten erfordern, die üblicherweise eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. einen gleichwertigen Fachschul- oder Hochschulabschluss voraussetzen.

Öffentliche Ausschreibung

Damit eine offene Stelle mit einem ausländischen Arbeitnehmer besetzt werden darf, muss diese in der Jobbörse der BA veröffentlicht sein. Dadurch möchte die Arbeitsagentur gewährleisten, dass jeder die Chance hatte, sich auf die Stelle zu bewerben.

Aktuelle Liste

Die Bundesagentur für Arbeit überprüft die Liste zwei Mal im Monat. Eine Berufsgruppe wird aber nur dann aufgenommen oder gestrichen, wenn in zwei Prüfungen hintereinander ein Grund zur Änderung festgestellt wurde. Die jeweils aktuelle Liste steht hier zum Download bereit. (ML)