Positives Echo auf Branchenzuschläge

Eine Möglichkeit ist die zunehmende Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Stefan Sudmann, iGZ-Referatsleiter Arbeits- und Tarifrecht, ist auf diesem Gebiet Experte. Er verriet, welche Bürger unter welchen Voraussetzung eine Arbeitserlaubnis bekommen können, welche Sanktionen bei Verstoß drohen und wie Personaler ausländische Bildungsabschlüsse beurteilen können.


Polnische Arbeitskräfte

Am Beispiel des Nachbarlandes Polen erläuterte Birgit Dürsch, European Projectmanagement Company, warum Menschen bereit sind, für eine Arbeitsstelle ihre Heimat zu verlassen. In Polen sei gerade einmal jede zehnte Arbeitsstelle unbefristet. Außerdem sei das Sozialsystem nicht so stark ausgebildet wie das deutsche. Die Elternzeit sei wesentlich kürzer, es gebe kein Kindergeld, nur ein geringes Arbeitslosengeld, das Gesundheitssystem sei schlechter. Neben dem zumeist höheren Stundenlohn seien dies zusätzliche Aspekte, die besonders 18- bis 34-jährige, gut ausgebildete Frauen aus ländlichen polnischen Regionen nach Deutschland locken.

Podiumsdiskussion

Finanzielle Aspekte sind also grundsätzlich hilfreich bei der Rekrutierung von Fachkräften. Inwieweit hier auch die Branchenzuschläge einen positiven Einfluss ausüben, war Thema der Podiumsdiskussion unter Leitung von Marcel Speker, Leiter der iGZ-Kommunikationsabteilung.


Fachkräftemangel schon jetzt spürbar

Schon jetzt sei der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst, in der IT Branche sowie im Gesundheitswesen spürbar, berichtete Sabine Lange, stellvertretende ver.di-Landesleiterin für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Diese Erfahrung hat auch Ulrike Kücker, iGZ-Landesbeauftragte in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gemacht. „Früher kamen auf eine Stellenanzeige zwanzig Bewerbungen – heute müssen wir für eine Bewerbung zwanzig Anzeigen schalten“, bedauert sie. Das sei auch seit Einführung der Branchenzuschläge nicht besser geworden.

Mitarbeitergesteuerte Personalwirtschaft

Denn, erläuterte Kommunikationsexperte Andreas Schöning, die Branchenzuschläge sind nur eines von vielen Instrumenten, mit denen Unternehmen für sich als Arbeitgeber werben können. In Zukunft werde die Personalwirtschaft zunehmend mitarbeitergesteuert sein: „Wer den Mitarbeiter hat, der bekommt den Auftrag“, prognostizierte der Geschäftsführer der Agentur „markenfrische Kommunikation“.

Eher positive Haltung

Grundsätzlich wurden die Branchenzuschläge von den drei Disputanten eher positiv bewertet. „Die neuen Tarife haben zu einem besseren Gerechtigkeitsempfinden und mehr Akzeptanz geführt“, freute sich Kücker. Und auch Schöning hob hervor, dass die Branche sich durch die Zuschläge noch dynamischer weiterentwickeln werde. Etwas verhaltener äußerte sich Gewerkschafterin Lange: „Mit den Branchenzuschlägen kommen wir unserer Forderung nach Equal Pay näher. Aber wir sind erst zufrieden, wenn Menschen in einem Unternehmen für die gleiche Tätigkeit auf dasselbe Geld bekommen.“ Die Branchenzuschläge seien ein Stein auf dem Weg zu diesem Ziel.

Problemfelder und aktuelle Rechtsprechungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Branchenzuschlags-Tarifverträge erläuterte abschließend Dr. Martin Dreyer. Einige Fragen erreichten das iGZ-Rechtsreferat in den vergangenen Monaten regelmäßig. Hier sorgte der iGZ-Geschäftsführer für Klarheit. Dann richtete er den Blick auf aktuelle Rechtsprechungen wie die Inbezugnahmeklausel und auf die aktuelle Diskussion über den Begriff „vorübergehende“ Arbeitnehmerüberlassung. (ML)