Positive Entwicklung der Zeitarbeit dargestellt
Die Befragung im Rahmen des iGZ-Mittelstandsbarometers unter 2300 Mitgliedsunternehmen mit einer Beteiligung von 845 Standorten habe ergeben, dass 81,7 Prozent der bestehenden Arbeitsverträge unbefristet und nur 18,3 Prozent befristet sind. 89,5 Prozent der Zeitarbeiter arbeiten in Vollzeit, 10,5 Prozent in Teilzeit. 69,3 Prozent der Kundenunternehmen beschäftigen einen bis fünf Zeitarbeiter, lediglich bei 4,3 Prozent sind 31 bis 100 Zeitarbeiter beschäftigt, so Palermita. 67,2 Prozent der Personaldienstleister zahlen übertarifliche Entgelte. 94,3 Prozent finden laut Umfrage eine allgemeine Lohnuntergrenze gut.
Falsche Klassifizierung
Dennoch habe die Branche gegen hartnäckige Vorurteile und eine Skandalisierung in Gewerkschaftskampagnen zu kämpfen. „Wir haben die gleichen Gesetze wie andere Unternehmen“, betonte Palermita. Eine Klassifizierung der Zeitarbeit als „illegale“ oder „prekäre Arbeitsverhältnisse“ sei schlichtweg falsch. Besonderheiten der Zeitarbeitsbranche würden darüber hinaus ignoriert und durch andere Regeln zunehmend fremdbestimmt, kritisierte die Regionalbeauftragte.
Internationaler Wettbewerb
„Wir brauchen die Zeitarbeit, um international wettbewerbsfähig zu bleiben“, betonte Rechtsanwalt Dr. Jörg-Marcus Leisle aus Tuttlingen, der die Teilnehmer über aktuelle rechtliche Entwicklungen informierte. Es gefalle ihm daher gut, wie bei der IHK mit dem Thema Zeitarbeit umgegangen werde. Die Zeitarbeit werde aufgrund des juristisch korrekten und im Gesetz verankerten Begriffs Leiharbeit häufig als zweiter Arbeitsmarkt deklassiert, was unzutreffend sei. Vielmehr habe der Gesetzgeber der Zeitarbeitsbranche immense Daumenschrauben angelegt. „Das Risiko wird voll auf die Entleiher übertragen“, so Leisle. (WLI)