Position der Bundestagskandidaten zur Zeitarbeit
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) hat die Bundestagskandidaten aller Parteien, die eine realistische Chance haben, im nächsten Bundestag vertreten zu sein, angeschrieben und um ein Statement zur Zeitarbeit gebeten – aufgeteilt auf vier konkrete Fragen. 320 Abgeordnete haben bis zum erbetenen Stichtag geantwortet – und immer noch trudeln weitere Antworten ein. Für unsere Mitgliedsunternehmen haben wir die Antworten – sortierbar nach Namen oder Wahlkreis – zusammengestellt.
„Die Antworten sind teilweise sehr individuell und persönlich. Andere Abgeordnete verweisen nur auf vorformulierte Standard-Antworten“, berichtet Marcel Speker, Leiter Kommunikation und Arbeitsmarktpolitik beim iGZ, von den Rückmeldungen. Man habe alle Antworten 1:1 übernommen und weder inhaltliche noch orthografische Änderungen vorgenommen: „Es war uns wichtig, dass wir die Äußerungen der Bundestagskandidaten möglichst authentisch weitergeben.“
Konkret hat der iGZ den Bundestagskandidaten folgende Fragen gestellt:
1.) Zeitarbeit macht aktuell rund 2,5 % aller sozialversicherungspflichtigen Jobs in Deutschland aus. Aus Sicht der Wirtschaft und aus Arbeitnehmersicht bietet diese Beschäftigungsform eine Reihe von Vorteilen. Wie bewerten Sie die Rolle der Zeitarbeit in Deutschland?
2.) Zeitarbeit ist tarifierte, zumeist unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Trotzdem wird sie teilweise immer noch kritisch gesehen. Wie kann Ihrer Meinung nach die gesellschaftspolitische Akzeptanz der Personaldienstleistung gesteigert werden?
3.) Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist in dieser Legislaturperiode in wesentlichen Punkten geändert worden (Lohngleichheitsregeln/ Höchstüberlassungsdauer/ Streikeinsatzverbot etc.); eine Evaluierung dieser Maßnahmen ist für 2020 geplant. Sind Sie der Meinung, dass die gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen für die Branche ausgewogen sind oder sehen Sie Handlungsbedarf?
4.) Keine andere Branche hat bislang so viele Flüchtlinge in Beschäftigung integriert, wie die Zeitarbeit. Wie stehen Sie zu einem dauerhaften Wegfall der Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit bei der Flüchtlingsbeschäftigung durch Zeitarbeit, die zunächst nur auf drei Jahre begrenzt wurde?
Die Antworten auf diese Fragen finden iGZ-Mitglieder nach erfolgtem Login im internen Bereich unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.ig-zeitarbeit.de/datenbank-recht/igz-mitgliederinfo-402017. (MS)