Politischer Mindestlohn-Spielball missachtet Tarifautonomie
Das BMAS hat einen Entwurf zum Mindestlohnerhöhungsgesetz – MiLoEG – vorgelegt. Danach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöht werden. Die zum 1. Juli durch die Mindestlohnkommission vorgesehene Anpassung auf 10,45 Euro wird zuvor ebenfalls noch umgesetzt.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, Sven Kramer:
„Der Entwurf greift in erheblicher Weise in die Arbeit der Mindestlohnkommission und in die Tarifautonomie ein. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die neue Regierung durch eine politisch festgesetzte Vorgabe die Arbeit der Mindestlohnkommission konterkariert und die Tarifautonomie geringschätzt. Insbesondere in der Zeitarbeitsbranche haben wir zusammen mit den Einzelgewerkschaften beim DGB gezeigt, dass die Lohnfindung über fair austarierte Tarifverträge gut funktioniert. Die auch verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie ist eine tragende Säule in unserer Sozialen Marktwirtschaft und darf nicht leichtfertig durch gesetzgeberische Eingriffe unterlaufen werden.
Unklare Bedingungen
Auch lässt der BMAS-Referentenentwurf die Frage völlig ungeklärt, wie die bestehenden Tarifverträge bis zum Inkrafttreten des neuen Mindestlohnes bereits am 1. Oktober angepasst werden sollen, weil das gesamte Lohngefüge durch die Tarifpartner neu auszuhandeln wäre. In allen vom neuen Mindestlohn betroffenen Branchen etwa 200 neue Tarifverträge bis zum Oktober zu verhandeln, wird kaum gelingen. Daher wäre das Mindeste eine Übergangsregelung zu schaffen, die es ermöglicht, hier geordnete Verfahren ohne Brüche zu schaffen. Nur dann wird es auch in der Zeitarbeitsbranche gelingen, wie bisher einvernehmliche Lösungen zu erzielen.“ (WLI)