Schriftform durch Textform ersetzen

Das Schriftformerfordernis im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist ein Relikt aus analogen Zeiten. Der Ersatz durch Textform würde jegliche Kontrollmöglichkeiten erhalten und zugleich enormen bürokratischen Aufwand beseitigen. Die Schriftform muss durch eine zeitgemäße Textform ersetzt werden.

Mit dem 1972 eingeführten Schriftformgebot in § 12 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollten Einsatzunternehmen in Schriftform davor geschützt werden, Verträge mit Unternehmen ohne Erlaubnis abzuschließen und um Vereinbarungen nachvollziehbar sowie transparent festzuhalten. Zu dieser Zeit existierte einzig die Schriftform, um Vereinbarungen nachvollziehbar und transparent festzuhalten. Dies ist längst nicht mehr der Fall. Mehr als 50 Jahre später kann die nachvollziehbare Eindeutigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung vollumfänglich in Textform (E-Mail) erfolgen. Arbeitnehmerschutz und Prüfmöglichkeiten blieben ohne Abstriche gegeben. Der iGZ unterstützt Modernisierungsschritte in der Arbeitswelt, die Aufwand reduzieren, ohne dabei Substanz zu verlieren. Dies geht mit dem Bekenntnis der Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ einher, einen digitalen Staat und eine digitale Verwaltung zu fördern und in diesem Rahmen „Digitalisierungshemmnisse (Schriftform u. a.) mittels einer Generalklausel abzubauen“. Feststeht, das Schriftformgebot ist ein bürokratisches Relikt aus analogen Zeiten und muss durch ein Textformgebot ersetzt werden. Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat diese Maßnahme bereits veranlasst. Diesem Beispiel sollte Deutschland bald folgen.