Höchstüberlassungsdauer abschaffen
Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft hat ergeben, dass rund ein Drittel der Zeitarbeitskräfte wegen der Höchstüberlassungsdauer aus ihrem Kundeneinsatz abgemeldet worden ist – verbunden mit Gehaltseinbußen. Die Höchstüberlassungsdauer muss abgeschafft werden.
Seit der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 beträgt die Höchstüberlassungsdauer eines Zeitarbeitnehmers an ein Einsatzunternehmen grundsätzlich 18 Monate. Um diese Maßnahme rückblickend einer Bewertung zu unterziehen, ist es notwendig die Motivation und Ziele der damaligen Bundesregierung zu analysieren. Im Gesetzentwurf von damals heißt es: „Mit der Überlassungshöchstdauer […] werden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer geschützt, weil sie nur für einen klar begrenzten Zeitraum eingesetzt werden können.“. Der Gesetzgeber vertrat demnach die Auffassung, dass Einsatzunternehmen mit Erreichen der Höchstüberlassungsdauer einem Zeitarbeitnehmer einen Arbeitsvertrag anbieten und Zeitarbeitnehmer einen erweiterten Schutz erhalten würden.
Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft zeigt jedoch, dass die Höchstüberlassungsdauer die längerfristigen Perspektiven der Zeitarbeitskräfte eher eingeschränkt hat, statt sie zu fördern, weil sie häufig mit ungewollten Einsatzabmeldungen einhergeht. Es ist bedauerlich, wenn die Abmeldung aufgrund des Erreichens der Höchstüberlassungsdauer erfolgt, obwohl der Kunde die Zusammenarbeit gerne fortgesetzt hätte. Eine Folge ist auch, dass die Betroffenen ein vertraut gewordenes Umfeld mit gewachsenen sozialen Beziehungen verlassen müssen. Es verwundert daher wenig, dass eine ungewollte Abmeldung den stärksten negativen Effekt auf die Entwicklung der Arbeitszufriedenheit hatte. Ob ein Kunde bereit ist, ein bei sich eingesetzten Zeitarbeitnehmer zu übernehmen, hängt von vielen Faktoren ab – Auftragsbestand, Fachkräftelage, Zufriedenheit mit der Arbeitsleistung – aber sicher wird er sich nicht durch einen gesetzlichen „Zwang“ für einen neuen Mitarbeiter entscheiden.
Daher verfehlt die Höchstüberlassungsdauer die von ihr intendierten Ziele. Sie schwächt gar die Position von Zeitarbeitnehmern. Deswegen muss sie abgeschafft werden.