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Aus der Pflicht wird eine Empfehlung, denn laut Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt die strikte Vorgabe von Home Office.

Pflicht zum Anbieten von Homeoffice endet

Mit dem 1. Juli endet für Unternehmen die Pflicht, falls möglich Homeoffice anzubieten. Während der Corona-Pandemie formulierte die Politik eine Regelung, um Kontakte am Arbeitsplatz auf ein Minimum zu reduzieren. Laut einer Umfrage der Krankenkasse DAK verdreifachte sich dann die Zahl der Arbeitnehmer in Heimarbeit.

Nun wird aus der Pflicht eine Empfehlung, denn laut Corona-Arbeitsschutzverordnung entfalle die strikte Vorgabe von Homeoffice – allerdings gibt es eine Empfehlung: „Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice wichtige Beiträge leisten.“ Die Verordnung wurde jetzt für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.

Selbsttests im Büro

Demnach bleiben Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen gebe es für vollständig geimpfte beziehungsweise von einer CoViD-19 Erkrankung genesene Beschäftigte. Weiter heißt es: „Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie dem Arbeitgeber Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus zu geben.“

Arbeitsschutz

Betriebliche Hygienepläne seien wie bisher zu erstellen, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Zur Umsetzung seien weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen. Außerdem entfalle die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern  pro Person in mehrfach belegten Räumen. Arbeitgeber müssen, so die Verordnung, mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren. Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen müsse der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

Kontaktbeschränkungen

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, erklärte dazu: „Es geht um den Schutz der Beschäftigten, dafür haben wir die Regelungen zum Arbeitsschutz seit Beginn der Pandemie immer wieder angepasst. Die Betriebe konnten auf diese Weise offen gehalten werden. Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden, zumal sich die besonders ansteckende Delta-Variante rasch ausbreitet.“ (WLI

02.06.2022

Arbeitsschutzverordnung