Pflegemindestlohn steigt

Zeitarbeitskräfte in der Pflegebranche haben im neuen Jahr mehr Geld in der Tasche. Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn in Westdeutschland von 10,20 Euro auf 10,55 Euro, in Ostdeutschland von 9,50 Euro auf 10,05 Euro.

Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten, die in nicht unerheblichem Ausmaß typische Pflegetätigkeiten ausüben. Dazu gehören also auch Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte von Demenzerkrankten oder Assistenzkräfte. Die Verordnung umfasst zudem nicht nur stationäre Pflegeeinrichtungen, sondern auch ambulante Krankenpflegeleistungen. Der Mindestlohn ist zudem grundsätzlich auch während Bereitschaftszeiten sowie für Wegzeiten vom Einsatzort zum Kundenbetrieb zu zahlen.

Weitere Erhöhungen

Die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche sieht bis 2020 weitere Lohnerhöhungen vor. Diese staffeln sich wie folgt:

von/bis

Westdeutschland (mit Berlin)

Ostdeutschland

1.11.17 bis 31.12.17

10,20 €

9,50 €

1.1.18 bis 31.12.18

10,55 €

10,05 €

1.1.19 bis 31.12.19

11,05 €

10,55 €

1.1.20 bis 30.04.20

11,35 €

10,85 €