"Personaldienstleister vor großen Herausforderungen"
„Wir stehen als Personaldienstleister aktuell vor großen Herausforderungen“, machte die Bremer iGZ-Landesbeauftragte, Bettina Schiller, jetzt beim traditionellen Mitgliedertreffen im Jürgenshof deutlich. Sowohl die konjunkturelle Eintrübung als auch die Auswirkungen der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes aus dem Jahr 2017 haben dazu geführt, dass die Mitarbeiterzahl in der Branche um ein Viertel zurückgegangen sei.
Aktuell, so Schiller, arbeiten noch rund 750.000 Beschäftigte in Deutschland in der Zeitarbeit. Andrea Resigkeit, Leiterin des iGZ-Fachbereichs Politische Grundsatzfragen, berichtete von der Bundesratsinitiative des Landes Berlin zum Verbot der Zeitarbeit in der Pflege. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die SPD in Berlin einerseits eine Beschränkung der Bezahlung von Zeitarbeitskräften in Pflege auf maximal Equal Pay fordere und zwei Wochen später einen Antrag unterstütze, der einen Zuschlag von 20 Prozent auf das Equal Pay für Zeitarbeitseinsätze insgesamt vorsehe: „Die Politik muss sich entscheiden, welchen Vorwurf sie uns nun machen möchte“, forderte Resigkeit.
Verbot von Zeitarbeit in einzelnen Branchen rechtlich prüfen
iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz kündigte an, die Frage des Verbots von Zeitarbeit in einzelnen Branchen – konkret sowohl in der Pflege als auch im Bauhauptgewerbe – rechtlich auf den Prüfstand zu stellen: „Wir haben hierzu zwei Gutachten in Auftrag gegeben um zu prüfen, wie aussichtsreich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist.“ Zudem ging Stolz auf die formale Programmbeschwerde ein, die der iGZ beim ZDF-Fernsehrat eingelegt hatte. Konkret ging es um einen Bericht aus der nachgezoomt-Reihe zu dem Beitrag „Die dunkle Seite der Zeitarbeit“.
Neues zum Tarifabschluss
iGZ-Kommunikationsleiter Marcel Speker ergänzte, dass nach der ablehnenden Stellungnahme des ZDF-Intendanten nun in dem stark formalisierten Verfahren noch die Möglichkeit bestehe, den Fernsehrat insgesamt zu beteiligen. Anschließend stellte Speker die Inhalte des neuen Tarifabschlusses vor. Neben Veränderungen beim Entgelt, habe es auch unter anderem Neuregelungen beim Urlaub, am Arbeitszeitkonto sowie bei der Eingruppierung gegeben. Die ersten Änderungen treten zum 1. April 2020 in Kraft. Der iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht wird zeitnah Erläuterungen zur Anwendung der Neuregelungen zur Verfügung stellen. Ebenso werden auch in Kürze die Tarifbroschüren bestellbar sein. (MS)