PDK-Azubis über AÜG-Reform informiert

Neugierig lauschten 45 angehende Personaldienst- und Bürokaufleute dem iGZ-Verbandsjuristen Marcel René Konjer. Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) warf vor allem bei den Auszubildenden viele Fragen auf. Die Theodor-Heuss-Schule in Offenbach am Main lud daher Konjer ein, um die Berufsschüler umfassend zu informieren.

Durch die Reform haben sich die Voraussetzungen beim Einsatz von Zeitarbeitern geändert. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes erläuterte Konjer den zukünftigen Personaldienst- und Bürokaufleuten während seines zweistündigen Vortrags. Er riet den Auszubildenden ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitsverträge zu richten, damit diese den geänderten Anforderungen entsprechen.

Neugierige Fragen

Vor allem zu den Themen Equal Pay und Offenlegungspflicht gab es einige Unklarheiten zu beseitigen. Ein Ziel der AÜG-Reform war es, verdeckte Arbeitnehmerüberlassungen zu beseitigen. Daher gebe es nun die neue Kennzeichnungs-, Konkretisierungs- und Informationspflicht. „Ein Verstoß dagegen führt zu scharfen Sanktionen“, erläuterte Konjer. (SB)