Pauschaler Lohnvergleich hat kaum Aussagekraft

„Deutliche Gehaltskluft zu regulär Beschäftigten“ meldete jetzt der Deutschlandfunk im Vorfeld der Tarifverhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) der Zeitarbeitgeberverbände und den DGB-Gewerkschaften. Das gehe laut Osnabrücker Zeitung aus einer Antwort des Arbeitsministeriums auf eine AfD-Anfrage hervor, und der Lohnunterschied betrage im Durchschnitt 1.376 Euro.

Offenbar eine Milchmädchenrechnung: Die Bundesagentur für Arbeit hat eine umfassende Analyse zu Lohnabständen zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammangestellten erstellt, die deutlich differenzierter ausfällt als bisherige Berichte. Die Bundesagentur weist darauf hin, dass der pauschale Vergleich der Medianentgelte von Zeitarbeit und Nicht-Zeitarbeit kaum Aussagekraft besitzt: „Dieser einfache Vergleich der Entgeltstrukturen von Leiharbeitnehmern und Nichtleiharbeitnehmern ist jedoch nicht sehr aussagekräftig, auch wenn er häufig vorgenommen wird. Denn Leiharbeitnehmer und Nichtleiharbeitnehmer unterscheiden sich in ihren Strukturen deutlich.“

Lohndifferenz

In ihrer vorgelegten Analyse bemüht sich die Bundesagentur, die lohnrelevanten Kriterien der Zeitarbeitnehmer und Stammangestellten beidseitig gleichzusetzen, so dass ein bereinigtes Pay Gap (Lohnunterschied) sichtbar wird. Bisher wurde für das Jahr 2017 eine Lohndifferenz von 1.868 Euro zu 3.260 Euro kommuniziert. Nun hält die Bundesagentur fest: „Würden Leiharbeitnehmer in Bezug auf das Anforderungsniveau (Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte) und andere Merkmale die gleichen Strukturen wie Nichtleiharbeitnehmer aufweisen, so würde das Medianentgelt der Leiharbeitnehmer bei 2.630 Euro liegen.“

Valide Berechnung

„Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesagentur für Arbeit einer differenzierten, validen Berechnung der Lohnhöhen nähert. Nur eine Herangehensweise, die der komplexen Realität gerecht wird, kann Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang sein“, reagierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), auf die Veröffentlichung und die Meldung des Deutschlandfunks. „Das Statistische Bundesamt weist bereits seit längerem deutlich geringere Lohnabstände aus. Dies mag unter anderem daran liegen, dass es sich nicht auf Vollzeitkräfte verengt. Es gibt also offenbar deutliche Verzerrungen in den bisherigen Berechnungen. Als iGZ werden wir weiterhin auf eine analytisch saubere Berechnung drängen“, betonte Stolz ausdrücklich.

Individuelle Merkmale

Bezüglich der Restdifferenz führen die Statistiker der BA aus, dass etwa die „Dauer der Beschäftigung im Entleihunternehmen und die Dauer oder Stabilität der individuellen Erwerbsbiografie“ Gründe hierfür sein können. „Zudem kann es weitere, nicht beobachtete bzw. nicht in der Beschäftigungsstatistik vorhandene individuelle Merkmale der Beschäftigten wie spezifische Berufskenntnisse und Kompetenzen geben, die Teile der Restgröße erklären könnten.“(WLI/BT

09.06.2022

BA-Methodenbericht Pay Gap Zeitarbeitnehmer