Orientierungspraktika auch in der Zeitarbeit
Durch einen Beschluss des Bundeskabinetts im Juli werden bestimmte Praktika künftig von der Zustimmung der BA ausgenommen. Damit sollen vor allem junge Asylsuchende und Geduldete bei der beruflichen Orientierung unterstützt und ein späterer Ausbildungsbeginn erleichtert werden.
Kategorien
In diese Kategorie fallen Pflicht- und Orientierungspraktika sowie ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika bis zu drei Monaten Dauer. Ebenso gehört die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung dazu. Diese Art der Praktika fallen nicht unter das Mindestlohngesetz.
Großes Interesse
Viele Unternehmen, so die BA, seien daran interessiert, Flüchtlinge über ein Praktikum kennenzulernen und so an eine Ausbildung oder Beschäftigung heranzuführen. Bislang galten Praktika als Beschäftigungsverhältnisse, für die grundsätzlich eine Zustimmung der BA erforderlich war. Es können auch mehrere Orientierungspraktika zustimmungsfrei absolviert werden, wenn sich Asylsuchende und Geduldete über mehrere Ausbildungen informieren möchten.
Info-Telefon
Die Bundesagentur für Arbeit erteilt auch telefonisch Auskünfte zu betrieblichen Tätigkeiten und Praktika bei Asylbewerbern und Geduldeten: 0228 - 713 2000. (WLI)