Oliver Nazareth wiedergewählt
Oliver Nazareth bleibt iGZ-Landesbeauftragter für Schleswig-Holstein. Einstimmig bestätigten die Mitglieder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) den Landesbeauftragten bei einem Businessfrühstück in Kiel im Amt.
„Ich möchte auch künftig als Mittler zwischen den Zeitarbeitsunternehmen und dem iGZ-Hauptamt aktiv sein“, bedankte sich Nazareth bei den iGZ-Mitgliedern für ihr Vertrauen. Olaf Dreßen, iGZ-Referent für Arbeits- und Tarifrecht, gratulierte Nazareth mit einem Blumenstrauß zur Wiederwahl.
Tarifliches Equal Pay
Anschließend erläuterte der iGZ-Jurist die wesentlichen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). „Der Gesetzgeber hat uns die Forderung: ‚Gleiches Geld für gleiche Arbeit‘ ins Buch geschrieben.“ In diesem Zusammenhang müsse entweder das gesetzliche Equal Pay nach neun Monaten oder das tarifliche Equal Pay nach 15 Monaten in Unternehmen gezahlt werden.
Equal-Pay-Zulage
„Ist das Entgelt, das der Zeitarbeitnehmer beim Kunden bekäme, höher als das Entgelt, das er von seinem Arbeitgeber, dem Personaldienstleister erhält, ist die Differenz durch eine Equal-Pay-Zulage auszugleichen“, verwies Dreßen auf die Sachlage. Das sei auf Basis des iGZ-DGB-Tarifwerks sowie arbeitsvertragliche Regelungen zu zahlen. Ebenso müsse das Gehalt berechnet werden, das der Zeitarbeitnehmer bei dem Kunden erhalten hätte.
Sachbezüge
Der Gesetzgeber habe den Equal-Pay-Begriff weit gefasst. „Zum Arbeitsentgelt zählt zunächst einmal jede Vergütung“, zitierte der Verbandsjurist. Dazu gehören sämtliche Geldzahlungen, Sonderzahlungen und Sachleistungen, wie Mitarbeiter-Rabatte oder ein Dienstwagen. Der Personaldienstleister müsse entscheiden, ob dem Zeitarbeitnehmer Sachbezüge gewährt oder diese verrechnet werden sollen. Hierfür empfahl Dreßen den Equal-Pay-Fragebogen zu nutzen. Wird ein Zeitarbeitnehmer in einem Kundenbetrieb eingesetzt, für den es einen Branchenzuschlagstarifvertrag gibt, sei die Sache einfacher. Die sechste Erhöhungsstufe entspreche den Anforderungen der Gleichbezahlung. (BR)