„Ohne Zeitarbeit ist kein Aufschwung möglich!“
„Ich finde es toll, dass der iGZ ein digitales Mitgliedertreffen in Corona-Zeiten anbietet. Ich konnte meine Fragen stellen und interessant fand ich die neue Plattform für die Zeitarbeit“, meinte Michael Paa vom iGZ-Mitglied und Zeitarbeitsunternehmen OPRA Personaldienstleister GmbH aus Augsburg. Marcel Speker, iGZ-Fachbereichsleiter Kommunikation, stellte die neue iGZ-Vermittlungsplattform vor, ein neues digitales Tool für die Zeitarbeit, das Kunden und Zeitarbeitsunternehmen zusammenbringt.
60 Teilnehmer waren online, als Petra Eisen, iGZ-Landesbeauftragte für Bayern, in Nürnberg alle herzlich begrüßte. „Wir blicken mit Resignation auf die aktuellen Beschäftigungszahlen in Bayern. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Zeitarbeit ist im März im Vergleich zum Vorjahresmonat um 16.700 zurückgegangen. Das ist ein überdurchschnittlicher Einbruch um 14,3 Prozent“, erläuterte Eisen. Die Arbeitslosenquote sei in Bayern mit 3,8 Prozent, statt sonst 2,7 Prozent, relativ gering. Das liege an dem hohen Anteil an Kurzarbeit. 26 Prozent ist die Quote für Kurzarbeit in Bayern. Damit sei jeder vierte Beschäftigte betroffen. „Erst am Montag gab das Ifo-Institut bekannt, dass es in Bayern im Mai mit rund 1,5 Millionen mehr Kurzarbeiter gab als in jedem anderen Bundesland.“ Trotz vieler Sorgen machte sie aber auch Hoffnung: „Ohne die Zeitarbeit ist kein schneller wirtschaftlicher Aufschwung möglich, und das muss und wird auch die Politik merken.“
Schnelle Antworten zum brennenden Thema Kurzarbeit
Olaf Dreßen, iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht, stellte viele Infos zum brennenden Thema Kurzarbeit vor. Interaktiv konnten die Teilnehmer ihre Fragen stellen, und der Rechtsexperte gab Antworten: „Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld darf zwar gekündigt werden, das Kurzarbeitergeld wird aber ab Zugang des Kündigungsschreibens nicht mehr erstattet. Die Regelung gilt auch bei Eigenkündigung des Mitarbeiters“, erklärte er den Teilnehmern. Er ging auch auf das Thema Urlaubsgeld in der Coronakrise ein. „Das Urlaubsgeld kann anteilig berechnet werden. Es gilt dabei die (möglicherweise reduzierte) Arbeitszeit im Abrechnungsmonat.“ (KM)