Ohne Grenzpendler fehlen unverzichtbare Arbeitskräfte

Die Bundesregierung hat strenge Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien und Tirol beschlossen. Ökonomen warnen vor großen Konjunkturschäden, Spediteure sind entsetzt – und Zeitarbeitsunternehmen fehlt ihr Personal aus dem Ausland. Zeitarbeitnehmer aus den Hochinzidenzgebieten Tschechien und Tirol, die nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten, dürfen zurzeit nicht über die Grenze und in Deutschland arbeiten.

„Wir haben alles versucht, konnten aber nicht für alle unsere Mitarbeiter aus Tschechien eine Lösung finden“, erzählt Jörg Bachmann. Der Geschäftsführer des iGZ-Mitgliedsunternehmen Dremo Personaldienstleistung GmbH hatte 48 Stunden bevor die neuen Einreisebeschränkungen am 14. Februar in Kraft traten erst die amtliche Bestätigung der geplanten Maßnahmen. Er informierte seine Mitarbeiter aus Tschechien und bat sie nach Deutschland zu kommen und erstmal hierzubleiben. Für einen Teil seiner Mitarbeiter, die normalerweise täglich über die Grenze pendeln, konnte der Unternehmer aus Dresden Unterkünfte finden. Der andere Teil bleibt – auch aufgrund familiärer Verpflichtungen - zurzeit zuhause und arbeitet nicht.

Individuelle Lösungen

Dremo hat 160 Mitarbeiter und überlässt vor allem Facharbeiter und Fachhelfer im Handwerk und der Pflege in Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Mitarbeiter aus der Alten- und Krankenpflege müssen sich täglich testen lassen und sich vorab digital anmelden, um einreisen zu können. Die Elektriker und anderen Handwerker, die bei Dremo angestellt sind, haben diese Möglichkeit nur, wenn sie in systemrelevanten Bereichen eingesetzt sind. „Wir haben mit jedem einzelnen Mitarbeiter in Tschechien gesprochen und individuelle Lösungen gefunden, die meisten nehmen erstmal Resturlaub oder gleichen ihr Arbeitszeitkonto aus“, erklärt Bachmann. Aber das seien nur kurzfristige Lösungen, wenn die Einreisebeschränkungen länger bestehen bleiben sollten, müsse man nochmal schauen.

Mitarbeiter einquartiert

Ähnlich war die Situation für Maik Degenhart. Der Geschäftsführer der mit-uns Personaldienstleistungen aus Ingolstadt steht unter Strom: „Es ist gruselig. Wir haben so viele Mitarbeiter wie möglich in Hotels oder Wohnungen einquartiert. Gerade zu Beginn mussten wir uns von Tag zu Tag hangeln. Meine Kolleginnen und ich befanden sich eigentlich ständig in irgendeinem Krisen-Call mit einem Kunden.“ In der Niederlassung in Furth im Wald sind von 110 tschechischen Mitarbeitern aktuell nur 40 Prozent der Mitarbeiter vor Ort. Alle anderen sind zuhause.

Personaldienstleister nicht in der Vergütungspflicht

Grundsätzlich entfällt die Vergütungspflicht, wenn der Mitarbeiter nicht mehr einreisen kann. Denn durch Einreisebeschränkungen wird der Arbeitnehmer daran gehindert, seine Arbeitsleistung in Deutschland zu erbringen. Die Gegenleistungspflicht des Arbeitgebers entfällt nach § 326 Abs. 1 BGB. Es gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Entgelt“. Müssen die Personaldienstleister nun für Ersatz beim Einsatzunternehmen sorgen, wenn Mitarbeiter aus Tschechien nicht zur Arbeit nach Deutschland kommen können, oder für deren Ausfall aufkommen? Dies hängt vom Vertrag ab und muss im Einzelfall geprüft werden. „Bisher sind wir zum Glück nicht in der Situation, da alle unsere Kundenunternehmen Verständnis für unsere Mitarbeiter und die Situation haben“, sagt Bachmann. „Und wir sind unseren ausländischen Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie das Ganze mitmachen und durchhalten.

Von Familien getrennt

Viele sind dadurch auf Wochen von ihren Familien getrennt. Mehrere systemrelevante pendelnde Mitarbeiter klagen auch über die Nachwirkungen der häufigen Tests.“ Mit mehr als 4.000 Kunden und über 3.000 Mitarbeitern in 17 verschiedenen Ländern in 25 Jahren gehört sein Unternehmen Dremo zu den erfahrensten Personaldienstleistern in Sachsen. Unverständnis äußert Bachmann über die Kommunikation der Landesregierungen. So habe es in den ersten Tagen der Einreisebeschränkungen in Bayern und Sachsen offenbar Ausnahmeregelungen gegeben, sodass Grenzpendler mit einem gültigen Arbeitsvertrag einreisen konnten. „Darüber wurden wir aber nicht informiert“, sagt der Dremo-Geschäftsführer. „Und wer hat schon immer seinen Arbeitsvertrag zum Vorzeigen dabei? Da hätte ich mir einfach eine bessere Kommunikation mit Fristen gewünscht, die Situation jetzt in der Coronakrise ist ja auch so schon schwierig genug für uns. Und wie soll denn ein Arbeiter aus Tschechien, der vielleicht nicht fließend deutsch spricht, da durchschauen, wenn wir schon Probleme haben, die notwendigen Informationen zu finden?“

Übernachtungspauschale vom Land Sachsen

Finanzielle Unterstützung könnte das iGZ-Mitgliedsunternehmen vom Land Sachsen bekommen – in Form eines Zuschusses zu den Test- und Übernachtungskosten. Die bayerischen Unternehmen hingegen gehen leer aus. Hier gibt es laut Degenhart keinerlei solcher Programme: „Das ist schon ein Stück weit Wettbewerbsverzerrung“, beklagt er sich, denn täglichen Mehrkosten von 40 bis 50 Euro pro Mitarbeiter für die Übernachtungen seien in dem Preis, den der Kunde zahle, nicht einkalkuliert. Er sei deswegen froh und dankbar, dass alle betroffenen Kunden sehr schnell reagiert haben und einsichtig waren, sich hier entsprechend beteiligen zu müssen: „Wir sitzen da gemeinsam im selben Boot.“

Förderung für Arbeitgeber

In Sachsen hingegen soll gelten: Wenn sich ein Berufspendler aus Tschechien oder Tirol entscheidet, zunächst in Sachsen zu bleiben, kann jede Übernachtung mit jeweils 40 Euro, die ihrer Angehörigen mit jeweils 20 Euro vom Land Sachsen bezuschusst werden. Die Förderung soll für alle Arbeitgeber gelten, unabhängig in welcher Branche sie tätig sind und erfolgt über die Landesdirektion. Die Beantragung darf nur durch den Arbeitgeber erfolgen und nicht durch die Mitarbeiter selbst. Es müssen keine Rechnungen der Unterkünfte eingereicht werden.

Angemeldeter Wohnsitz

Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Mitarbeiter keinen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat und normalerweise pendelt. Sowohl Mitarbeiter als auch der Betreiber der Unterkunft müssen den Antrag unterschreiben. Weitere verbindliche Details und die entsprechenden Formulare werden zurzeit von der Landesdirektion Sachsen erarbeitet und sollen demnächst online hier abrufbar sein. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf den Websites der Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer.

Festlegungen angekündigt

Viele Betriebe vor allem aus der Automobilindustrie befürchten, während der Einreisebeschränkungen nicht wie gewöhnlich produzieren zu können – zum einen, weil der Nachschub an Waren stockt, zum anderen, weil das Personal fehlt. Denn allein in Bayern arbeiten nach den neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit 22.000 Tschechen und 9.600 Österreicher, viele davon im verarbeitenden Gewerbe. „Das sind aber nur Durchschnittszahlen, unsere tatsächliche Betroffenheit sieht anders aus. Teilweise haben wir Regionen, zum Beispiel um Furth im Wald herum, da kommen fast 99 Prozent unserer Mitarbeiter aus Tschechien“, berichtet Maik Degenhart.

Notwendige Bescheinigungen

Damit unverzichtbare Arbeitskräfte aus Tschechien und Tirol weiterhin nach Bayern einreisen können, hat Innenminister Joachim Herrmann am 17. Februar schnellstmögliche Festlegungen für diese Berufspendler angekündigt. "Wir müssen systemrelevante Betriebe und Einrichtungen in Bayern unbedingt am Laufen halten", so Herrmann. "Daher haben wir alle Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, betroffenen Berufspendlern unverzüglich die notwendigen Bescheinigungen auszustellen und uns bis spätestens morgen systemrelevante Betriebe und dort ausgeübte relevante Tätigkeiten zu melden. Wir übermitteln die Gesamtliste für Bayern dann umgehend an das Bundesinnenministerium." Grundlage für die Beurteilung sind in Absprache mit dem Bundesinnenministerium Leitlinien der EU-Kommission. Darin sind unter anderem Arbeitskräfte der Arznei- und Lebensmittelproduktion, Mitarbeiter von Elektrizitäts- und Wasserwerken sowie Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie aufgeführt.

Systemrelevanz

Soviel zur Theorie. „Nach Bekanntwerden dieser Regelung haben direkt 2.500 Firmen einen Antrag auf Systemrelevanz gestellt. Darunter übrigens auch der Zoll, denn selbst der war von der Landesregierung nicht ausgenommen worden. Für viele unserer Kunden bedeutet das jetzt erstmal Warten und Unklarheit – für unsere Mitarbeiter ebenfalls“, so Degenhart. Die Regelungen sollen in dieser Form nun zunächst bis zum 3. März andauern. (MS/SaS)