„Nur relevante Daten erfassen“
Als „harten Einschnitt in die Arbeitsweise in Zeitarbeitsunternehmen“ bezeichnete Robert Schäfer, iGZ-Landesbeauftragter Hessen, die kürzlich in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Er war daher froh, unter anderem Verbandsjurist Julian Krinke beim iGZ-Mitgliedertreffen in Gießen begrüßen zu können, der die wichtigsten Regelungen vorstellte.
Zusätzlich zur DSGVO müsse auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachtet werden, das ebenfalls am 25. Mai in Kraft trat, erläuterte Krinke eingangs. Beide Regelungen würden nebeneinander gelten und sich gegenseitig ergänzen, um den Schutz personenbezogener Daten im geschäftlichen Bereich sicherzustellen. Ein Grundsatz laute: „Nur die Daten erheben, die wirklich relevant sind – und diese nur so lange archivieren, wie es wirklich nötig ist“, fasste der Jurist zusammen.
Hinweise für iGZ-Mitglieder
Zeitarbeitsunternehmen hätten nun einiges zu tun. „Mitarbeiterinformation, Verpflichtung auf Datengeheimnis, Einwilligung des Bewerbers, Verschwiegenheitserklärung des Kunden“, zählte Krinke einige wichtige Punkte auf. iGZ-Mitglieder finden im internen Bereich der Internetseite unter „Tarife und Recht“ alle relevanten Dokumente und Informationen zur Umsetzung der DSGVO und des BDSG.
Arbeitsschutz mit System
Clemens von Kleinsorgen, iGZ-Spezialist für Arbeitsmarktpolitik, stellte anschließend das Programm „Arbeitsschutz mit System“ (AMS) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vor. „Mit AMS können Unternehmen ihren Arbeitsschutz erhöhen und nebenbei eine Prämie von über 4.000 Euro von der VBG bekommen“, wies von Kleinsorgen auf die Vorteile des Programms hin. Er verwies auch auf die Internetseite www.ig-zeitarbeit.de/ams-arbeitsschutz-mit-system, auf der der iGZ alle wichtigen Informationen – inklusive der Kontaktdaten der Ansprechpartner – zusammengestellt hat.
Schweißer-Qualifizierung
Außerdem warb er für ein Qualifizierungsprogramm der Gesellschaft für Schweißtechnik International (GSI), das der iGZ vor einigen Jahren mit ins Leben gerufen hatte. In der Maßnahme werden Arbeitsuchende zu Schweißern ausgebildet. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt während der sechsmonatigen Ausbildungszeit das Gehalt. Das Zeitarbeitsunternehmen stellt bereits zu Beginn der Maßnahme einen Arbeitsvertrag aus und betreut den angehenden Schweißer während der Ausbildungszeit. Mit erfolgreich absolvierter Prüfung kann der fertige Schweißer direkt im Kundenunternehmen eingesetzt werden. „Wer Interesse hat, sich an diesem Projekt zu beteiligen, kann sich gerne bei mir melden“, motivierte von Kleinsorgen. (ML)