NRW-Bildungscheck auf 2000 Euro erhöht
Mithilfe des Bildungschecks können Sprachkurse, EDV-Kurse, Weiterbildungen zu Lern- und Arbeitstechniken, Schlüsselqualifikationen, zur Medienbildung und Weiterbildungsangebote in Form von Fernunterricht co-finanziert werden. Nach genehmigtem Antrag übernimmt das Land NRW 50 Prozent der Teilnahmegebühren. Bislang war diese Summe auf 500 Euro begrenzt, seit dem 1. September 2013 wurde der Betrag auf 2000 Euro erhöht.
Jährliche Förderung für Zeitarbeitskräfte
Beschäftigte, deren Arbeitsstätte in NRW liegt, sowie Personen in Mutterschutz oder Elternzeit können alle zwei Jahre einen Bildungscheck bekommen. Bestimmte Personengruppen erhalten den Gutschein sogar jährlich – dazu gehören auch Zeitarbeitskräfte.
Weitere Informationen
Weitere Informationen dazu und zum Prozedere der Antragsstellung gibt es auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW. (ML)