Nicht jede Frage ist erlaubt

Praktische Tipps für das tägliche Arbeiten sind ein wichtiger Bestandteil der Kongresse des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Daher konnten sich die rund 100 Teilnehmer des iGZ-Landeskongresse Ost in Magdeburg aus drei unterschiedlichen Foren ihr individuelles Programm zusammenstellen.

Die rechtlichen Irrtümer und Fehlerquellen in der Personalarbeit erläuterte Syndikus-RA Julian Krinke, iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht, in seinem Forum. „Es gibt Fragen im Bewerbungsgespräch, die nur unter bestimmten Bedingungen gestellt werden dürfen, ansonsten nicht.“ Dazu gehört unter anderem die Frage nach Schwerbehinderungen oder nach einer bestehenden Schwangerschaft. Sollte eine Schwerbehinderung oder eine Schwangerschaft Auswirkungen auf die Tätigkeit haben, dürfe danach gefragt werden – beispielsweise in der Radiologie. Nach Lohnpfändungen dürfe grundsätzlich nicht gefragt werden.

Fördermittel der BA

Clemens von Kleinsorgen, iGZ-Fachbereich Politische Grundsatzfragen, Arbeitsmarktpolitik, erklärte in seinem Forum die Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit (BA). Seit dem 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft. Seitdem bekommen Unternehmen, je nach Betriebsgröße, einen Zuschuss zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Ebenso erhalten Unternehmen mit dem Teilhabechancengesetz Zuschüsse bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen. Auch andere Zuschüsse genehmigt die BA, betonte von Kleinsorgen: „Benötigt der Arbeitnehmer einen Führerschein zur Ausführung seiner Tätigkeiten, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für den Führerscheinerwerb.“ Manchmal komme es auch vor, dass die BA auch einen Zuschuss zum benötigten Fahrzeug gibt. Ebenso werden Arbeitsmittel sowie Nachweise, wie beispielsweise Gesundheitszeugnisse und Sehtests, von der BA gefördert.

Social Media Recruiting

„Vom Like zum viralen Hit: Wie Sie Social Media nutzen und die passenden Kandidaten finden können“ hieß das Forum von Kristin Mattheis, iGZ-Fachbereich Kommunikation, Informationsmanagement/Social Media. „214 Mal am Tag greifen wir zum Smartphone“, so Mattheis. „Denken Sie daher bei jeder Werbeanzeige auch immer mobil.“ E-Recruiting laufe schon heute vermehrt über soziale Medien, wie Facebook, Online-Stellenbörsen oder über Active Sourcing bei Xing und LinkedIn. Insbesondere die Fachkräfte von morgen, die Generation Y, seien fast ausschließlich mit dem Smartphone unterwegs. „Der Content in Social Media muss kreativ und humorvoll sein, gerne auch die Emotionen ansprechen“, betonte Mattheis. Unternehmen müssen bei über 10.000 Werbebotschaften am Tag mit der eigenen Botschaft besonders herausstechen. (SB)