"Nicht in die geschützte Tarifautonomie eingreifen"
„Die Koalitionsvereinbarungen sind tendenziell durch die Tarifvereinbarungen der letzten Jahre in der Zeitarbeitsbranche bereits abgedeckt“, stellte Stolz fest und nannte Fakten. Die Zeitarbeit habe schon den von der Politik aktuell diskutierten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Auch der politischen Forderung von Equal Pay nach neun Monaten sei mit den Branchenzuschlagstarifverträgen, die das Gehalt der Zeitarbeitnehmerschaft zeitlich gestaffelt an das Entgelt des Stammpersonals angleichen, längst Genüge getan.
Branche hat Antworten
Zur in der Koalitionsvereinbarung formulierten Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gebe es mit dem M+E-Tarifvertrag LeiZ ebenfalls eine Antwort – Zeitarbeitnehmern werde nach Ablauf der Job im Kundenunternehmen angeboten. Und auch das Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitskräften als Streikbrecher sei durch die Sozialpartner geregelt: Laut Tarifvertrag zwischen iGZ, BAP und DGB werde dieser Einsatz ausdrücklich ausgeschlossen.
Tarif vor Gesetz
Stolz: „Bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung muss gelten: Kein Eingriff in die geschützte Tarifautonomie, Tarif vor Gesetz, Arbeitsmarktchancen erhalten und Flexibilität nicht einschränken!“ Flexibilität und Sicherheit seien keine Gegensätze, verwies der iGZ-Hauptgeschäftsführer in diesem Zusammenhang auf sich ändernde Märkte und Arbeitswelten. „Leben und Arbeit werden mobiler, flexibler und volatiler“, betonte Stolz.
Große Herausforderungen
Er verwies darauf, dass die Märkte internationaler werden und sich die Wissens- sowie Informationsgesellschaft immer rasanter entwickle. Es gelte zudem, große Herausforderungen wie den zunehmenden Fachkräftemangel und den demographischen Wandel zu bewältigen. Abschließend diskutierte der Hauptgeschäftsführer in großer Runde mit den Vertretern der JU die Rolle der Zeitarbeit bei diesen künftigen und bereits existierenden Aufgaben von Wirtschaft und Gesellschaft. (WLI)