„Nicht die Luft zum Atmen nehmen“
Die Große Koalition plane, Zeitarbeitseinsätze auf maximal 18 Monate zu beschränken, erläuterte Eisen. Diese Dauer sei willkürlich gewählt und nicht praxisgerecht. Als „Vitamin für Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ leiste Zeitarbeit einen großen Beitrag zu einer gesunden Wirtschaft. Es sei an der Zeit, dass die Politik dies wahrnehme. „Wir sind eine wichtige und gute Branche. Darum sagen wir voll Überzeugung: ‚Mia san guad‘!“, verwies sie auf das Motto des bayerischen Kongresses.
Pausendiskussionen
Diskussionsansätze boten die iGZ-Regionalkreisleiter in Bayern: Sabine Frank, Rudolf Sagner, Peter Schütz und Matthias Stief. Wie soll eine Lohnangleichung nach neun Monaten konkret aussehen? Wie können Zeitarbeitsunternehmer ihren Kunden erklären, dass ihre Projekte künftig nicht mehr länger als 18 Monate dauern dürfen? Die iGZ-Regionalkreisleiter luden die Kongressteilnehmer ein, diese Fragen in den Pausen gemeinsam zu diskutieren.
Abwartende Stimmung
Die aktuelle Wirtschaftslage der bayerischen M+E-Industrie präsentierte anschließend Dirk Pollert, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbandes bayme vbm. Zwar zeigen die Auftragszahlen nach oben, die Stimmungslage sei trotzdem stark gesunken. „Man fährt auf Sicht, darauf müssen Sie sich einstellen“, riet er den Zeitarbeitsunternehmern.
„Da braucht man Zeitarbeit“
Durch die Branchenzuschläge habe sich die Zeitarbeit bereits deutlich verteuert. Weitere gesetzliche Regulierungen werden nicht zu einem Anstieg der Stammbelegschaft führen, sondern zu einer Verlagerung der Produktion ins Ausland. „Die Auftragslage ist extrem volatil, da braucht man Zeitarbeit“, stellte Pollert klar und appellierte an die Bundesregierung: „Nehmen Sie den Unternehmen nicht die Luft zum Atmen!“
Unternehmensentwicklung beobachten
„Aus Fehlern lernen“, war das Motto des Praxisforums von Thorsten Rensing, Mitglied des iGZ-Bundesvorstandes. Er betonte wie wichtig es sei, die eigenen Geschäftszahlen mittels Controlling im Blick zu behalten. Denn dann könne die Unternehmensentwicklung einerseits in Relation zu den Vorjahren gesetzt werden, andererseits aber auch mit Wettbewerbern mit einer ähnlichen strategischen Ausrichtung verglichen werden. „Dort, wo die Zahlen stark abweichen, können Sie ansetzen“, ermunterte Rensing.
Weiterbildungsbedarf abschätzen
Nicht nur den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern von heute, sondern auch den von morgen im Blick zu behalten, forderte Dr. Bernd Benikowski, TZZ TrainingsZentrumZeitarbeit. Die Bedeutung von Weiterbildung in der Zeitarbeit steige zunehmend mit dem Fachkräftemangel, dem demographischen Wandel und den wachsenden Anforderungen an die Kompetenz der Mitarbeiter. Daher sei eine mittelfristige Planung wichtig.
E-Learningprogramm des iGZ
Benikowski erläuterte zudem, welche Vorteile die neuen, digitalen Lernwelten bieten. Qualifizierung werde inhaltlich und zeitlich flexibel und könne an jedem beliebigen Ort stattfinden, zählte er nur einige Beispiele auf. Auch der iGZ biete ein umfassendes E-Learningprogramm zum „iGZ-Tarifvertrag in der Praxis“ an. Dort können Personaldisponenten in kleinen Einheiten die Grundlagen des Tarifwerkes erlernen.
Praxis-Workshops
In drei parallelen Workshops konnten die Teilnehmer ihre Kenntnisse passend zu ihren Interessen vertiefen. Kirstin Laukamp, iGZ-Referat Zeitarbeit und Qualifizierung, berichtete über die Arbeitsmarktförderprogramme der Bundesagentur für Arbeit. Das neue Reisekostenrecht erklärte RA Stefan Sudmann, iGZ-Referatsleiter Arbeits- und Tarifrecht. Prof. Dr. Thorsten Petry, Wiesbaden Business School, gab Tipps für ein besseres Recruiting durch Social Media (zum separaten Artikel).
Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
Dr. Martin Dreyer, iGZ-Geschäftsführer, stellte abschließend das Tarifautonomiestärkungsgesetz und dessen Folgen für die Zeitarbeitsbranche vor. Die Lohnuntergrenzenverordnung regele, dass der iGZ-DGB-Tarifvertrag weiterhin Vorrang vor dem künftigen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro hat. Aufgrund der Ausweitung der Mindestlohnverpflichtung gelten Branchenmindestlöhne jedoch auch dann für Zeitarbeitskräfte, wenn sie entsprechende branchentypische Tätigkeiten übernehmen, erläuterte Dreyer. (ML)