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Nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz unterlaufen

Gerechtigkeit ist ein großes Wort – in der Justiz gibt es deshalb auch nur den Begriff Recht. Der Deutsche Bundestag will am 10. Juni eine neue Rechtsgrundlage beschließen. Eine Prämie für die Arbeitskräfte, die in der Pandemie viel und Großes geleistet haben: die Menschen in der Pflege. Was im ersten Entwurf noch nach der längst überfälligen monetären Anerkennung wirkte, entlarvte sich auf den zweiten Blick als ziemliches Bürokratiemonster und scheint mit einem neuen Entwurf auch noch den Weg in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu ebnen. Während in der Altenpflege die Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitnehmerinnen ausdrücklich als Adressaten für die Leistungen genannt werden, schließt der aktuell vorliegende Entwurf vom 30. März 2022 Zeitarbeitskräfte in Krankenhäusern aus.

Direktes Beschäftigungsverhältnis

In § 26 Abs. 2 KHG sieht der Gesetzgeber ausschließlich für die im Krankenhaus in direktem Beschäftigungsverhältnis angestellten Pflegefachkräfte diese Bonuszahlungen vor. Im Vergleich zur ersten Prämienzahlung im Jahr 2021 sowie zum Grund-Entwurf vom 10. März 2022 wird damit die gesamte Gruppe der Zeitarbeitskräfte von den Prämienzahlungen ausgenommen, und zwar auch dann, wenn sie ansonsten alle Bedingungen zur Auszahlung der Prämie erfüllen. Für Andreas Kahl, den pflegepolitischen Sprecher der Grünen im bayrischen Landtag, ist dies nicht nachvollziehbar: „Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) soll die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer*innen gegenüber angestellten Arbeitnehmer*innen garantieren. Dieses Ziel wird mit dem vorgelegten Entwurf zur Auszahlung der Sonderleistung jedoch unterlaufen. Um die Gleichbehandlung aller Pflegenden zu garantieren und um den pauschalen Ausschluss der Leiarbeitnehmer*innen und damit der Mitglieder der Schwesternschaften des Roten Kreuzes auszuschließen, unterstütze ich die Forderung nach einer entsprechenden Ergänzung des nun vorgelegten Gesetzesentwurfs“ schrieb er in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

Diplomatische Antwort

Wie lange der Landtagsabgeordnete warten muss, bleibt fraglich. Auf unseren Brief vom 16. Februar mit der Bitte um ein Gespräch, antwortete die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmer im Bundesgesundheitsministerium am 8. April sehr diplomatisch: „Der Pflegebereich steht zweifelsohne vor großen Herausforderungen. Im Rahmen der notwendigen Pflegestrukturreform wird es umfangreichen Beratungsbedarf geben, bei dem auch die Expertise der Arbeitgeber in der Pflegebranche gefragt sein wird.“ Auf die Einladung hoffen wir weiter, denn unsere Arbeitnehmer verdienen Respekt. Dies hat auch die iGZ-Facebook-Kampagne gezeigt. Vielen haben Gesicht gezeigt und wir wollen „Danke“ sagen, zum Beitrag den die Zeitarbeitnehmer in der Pflege jeden Tag leisten. Sie verdienen Respekt, wie alle anderen auch. Im Sommer wird der Bundestag über das Anrecht auf die Pflegeprämie entscheiden. Hoffen wir, dass es diesmal auch um Gerechtigkeit geht.

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Über die Autorin

Andrea Resigkeit ist iGZ-Fachbereichsleiterin Politische Grundsatzfragen. Seit dem 1. Juli 2009 leitet Andrea Resigkeit das iGZ-Hauptstadtbüros in Berlin. Sie ist Journalistin und hat für zahlreiche Tageszeitungen und das Fernsehen gearbeitet. Zuvor war sie stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA).

Über die Autorin

Andrea Resigkeit


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E-Mail: resigkeit@ig-zeitarbeit.de

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