Neuntes Potsdamer Rechtsforum: nur noch zehn Plätze frei
Wer sich für die Inhalte des Potsdamer Rechtsforums am Mittwoch, 6. Oktober, interesssiert und die Veranstaltung live vor Ort erleben möchte, sollte sich spätestens genau jetzt unter "Anmeldung" eintragen – es sind nur noch zehn Plätze frei. Keine Beschränkung gibt´s dagegen bei der Teilnahme via Internet – das neunte Potsdamer Rechtsforum ist eine Hybrid-Veranstaltung und kann am Mittwoch auch per Livestream mitverfolgt werden. Unter diesem Link bietet der iGZ zusätzlich einen Teilnehmerchat an, so dass auch aus dem "Off" Fragen und Kommentare zu den jeweiligen Beiträgen gepostet werden können.
Und das Programm im Potsdamer Dorint Hotel Sanssouci Berlin/Potsdam (Jägerallee 20, 14469 Potsdam) kann sich sehen lassen: Nach der Begrüßung um 9.30 Uhr durch Dr. Martin Dreyer, stellvertretender iGZ-Hauptgeschäftsführer, ergreift Dr. Mario Eylert, Vorsitzender Richter des 4. Senats am Bundesarbeitsgericht a.D., um 9.45 Uhr das Wort. Er stellt die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsrecht, insbesondere zur verhaltensbedingten Kündigung vor.
Überlassungshöchstdauer
Mit dem „Kammertheater zur Überlassungshöchstdauer: Das BAG ist am Zug! Oder schließt der EuGH den Vorhang vorher?“ beschäftigt sich Dr. Guido Norman Motz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, um 10.45 Uhr mit seinem Beitrag, bevor Dr. Oliver Bertram, Taylor Wessing Düsseldorf, Fachanwalt für Arbeitsrecht, um 11.30 Uhr das Wort ergreift. Sein Thema sind die „Grenzen der Abweichung vom iGZ-Tarifvertrag – Praxistipps zur Gestaltung von Arbeitsverträgen“.
Aktuelles aus der Rechtsberatung
Nach der Mittagspause erläutert und kommentiert um 13.30 Uhr Eric Odenkirchen, iGZ-Fachbereichsleiter Arbeits- und Tarifrecht, Aktuelles aus der Rechtsberatung. Um 14.15 Uhr schließt sich dann Dr. Vera Luickhardt, Allen & Overy, Rechtsanwältin, Senior Associate, mit ihrem Vortrag zu den Themen „Digitalisierung und mobiles Arbeiten, was geht noch nach Corona?“ an. Unter anderem beleuchtet sie die qualifizierte elektronische Signatur bei AÜ-Verträgen und das mobile Arbeiten. Zu guter Letzt findet noch ein Erfahrungsaustausch zur digitalen Signatur und Aktenführung in der Praxis und Prüfung der Bundesagentur für Arbeit statt.
Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer
Prof. Dr. Martin Franzen, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximillians-Universität München, präsentiert um 15.30 Uhr seine Überlegungen zum Vorlagebeschluss des BAG vom 16.12.2020 zum Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer nach Art. 5 Abs. 3 RL 2008/104/EG, bevor Eric Odenkirchen das 9. Potsdamer Rechtsforum des iGZ um 16.30 Uhr mit einem Schlusswort beendet. (WLI)