Neues aus Recht und Gesetz thematisiert

Ganz im Zeichen des Tarif- und Arbeitsrechts stand das iGZ-Mitgliedertreffen in Lingen, zu dem Irene Schubert, Regionalkreisleiterin Niedersachsen West und Mitglied im iGZ-Bundesvorstand für den Bereich Bildung/Weiterbildung, gemeinsam mit dem iGZ geladen hatte.

Neben aktuellen Entwicklungen aus den Bereichen Urlaubsrecht und Arbeitszeiterfassung informierte Julian Krinke, Syndikusrechtsanwalt im iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht, die rund 40 Teilnehmer auch über Neurungen aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Urlaubsanspruch

Zum Urlaubsrecht betonte Krinke unter anderem, der Arbeitgeber müsse den Arbeitnehmer schriftlich darüber belehren, wann der Urlaubsanspruch verfalle, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht bis zum 31.12. nehme und kein Übertragungsgrund vorliege. „Zudem muss eine schriftliche Aufforderung vorliegen, indem es dem Arbeitnehmer möglich ist den Jahresurlaub rechtzeitig zu beantragen, sodass der Urlaub innerhalb eines Beschäftigungsjahres genommen werden kann“, erklärte der Jurist. Erfolgen laut Krinke keine schriftlichen Hinweise des Arbeitgebers oder schriftliche Aufforderungen, erlösche der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr im Folgejahr nicht.

Fachliche Weisungen

Im Anschluss thematisierte er Kettenbefristungen, die schriftliche Erfassung der Arbeitszeit und Nachtzuschläge. Ebenfalls wurden unter anderem Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung beim Businessfrühstück besprochen. Zu guter Letzt lud Irene Schubert die Teilnehmer zum anstehenden iGZ-Landeskongress Nord, am Mittwoch, 13. November, in die Media Docks (Willy-Brandt-Allee 31) nach Lübeck ein. (WLI)