Neuerungen der Zeitarbeit erklärt

iGZ-Regionalkreisleiter Ralf Lemle (Düsseldorf/ Bergisches Land) ist einer der iGZ-Experten zum Thema, und deshalb informierte er jetzt rund 30 Mitarbeiter der Agentur für Arbeit in Wuppertal über „Branchenzuschläge in der Zeitarbeit“. Zeitgleich mit den Tariferhöhungen von 7,89 Euro auf 8,19 Euro, so Lemle, seien im November auch erstmalig die Branchenzuschlagstarife in Kraft getreten.

Acht Branchen

„Mittlerweile“ konnte die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit mit den Gewerkschaften die Zuschläge für acht Branchen vereinbaren“. Damit kommen laut iGZ-Regionalkreisleiter bereits über die Hälfte der Zeitarbeitnehmerschaft in den Genuss der Branchenzuschläge. Unlängst habe die Verhandlungsgemeinschaft der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ mit Ver.di einen Abschluss für die Sparten Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie erzielt.

Steigende Gehälter

Vorteile dieser Regelungen seien steigende Gehälter der Zeitarbeitskräfte bei Einsatz in Branchen mit größerer Tariflücke, die Verbesserung des Zeitarbeits-Images und ein intensiverer Informationsfluss zwischen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen. „Nun“, schloss Lemle, „rücken aber auch Qualifizierung und Leistungsfähigkeit der Zeitarbeitskräfte mehr in den Fokus, und mehr Geld bedeutet auch mehr Motivation“.

Mindestlohn

Es seien allerdings nicht nur die Branchenzuschläge, die für neue Verhältnisse in der Zeitarbeit sorgen: Bereits zum Jahresauftakt gab es laut Lemle mit dem Mindestlohn, der sich an der untersten Entgeltstufe des iGZ-DGB-Tarifvertrages orientiert, für die Branche ein Novum – niemand darf nun geringer entlohnt werden, als zurzeit 8,19 Euro.

Praxis

Im Frühjahr verabschiedeten, so Lemle, die iGZ-Mitglieder außerdem den Ethikkodex, mit dem das Miteinander von Zeitarbeitnehmerschaft, iGZ-Mitglieds- und den Kundenunternehmen geregelt ist. „In diesem Zuge wurde eine vom Verband unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle eingerichtet, die über die Einhaltung der Regeln wacht und im Zweifelsfall eine Einigung zwischen den Parteien sucht“, erläuterte Lemle die praktische Seite. Damit einher sei die Selbstverpflichtung der iGZ-Mitgliedsfirmen gegangen, bei Anwendung von Werkverträgen nicht niedriger zu entlohnen, als in den Entgeltgruppen des Tarifvertrages entsprechend. (WLI)