Neuer Tarifvertrag und aktuelle politische Vorhaben
iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer stellte das Verhandlungsergebnis der jüngsten Tarifverhandlungen vor. Für Januar bis März wurden drei Null-Monate ohne weitere Erhöhungen vereinbart. Ab dem 1. April steigen dann die Entgelte im Westen um 1,9 Prozent, in 2021 um 3 Prozent und in 2022 noch einmal um 4,1 Prozent. Im Osten wird zudem auch die vor vier Jahren bereits vereinbarte Angleichung an die Westgehälter vollzogen. Deswegen steigen die Entgelte im Osten stärker als im Westen. Dreyer erläuterte zudem die Änderungen bei den Eingruppierungsgrundsätzen der jetzigen EG 2 bis 4, beim Urlaub, bei den Jahressonderzahlungen und beim iGZ-Arbeitszeitkonto.
Zeitarbeit in der Pflege und das geplante Arbeit-von-Morgen-Gesetz
Dr. Benjamin Teutmeyer, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Politische Grundsatzfragen, berichtete in seinem Vortrag über aktuelle politische Diskussionen mit Zeitarbeitsbezug: Der Versuch, Zeitarbeit in der Pflege gesetzlich zu untersagen, stelle einen unerträglichen Eingriff in die Freiheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. Der iGZ werde weiterhin alles daran setzen, dieses Verbot abzuwenden. Für das geplante Arbeit-von-Morgen-Gesetz, das u.a. den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtern soll, gelte, dass die Zeitarbeit – wie stets – gleich behandelt werden müsse. Eine pauschale Ausgrenzung vom Kurzarbeitergeld dürfe es nicht geben. Bei der in diesem Jahr anstehenden Evaluation des AÜG müsse streng auf eine neutrale Untersuchung geachtet werden. In diesem Zusammenhang sei das Netzwerk Zeitarbeitsforschung, das der iGZ ins Leben gerufen hat, von besonderer Bedeutung. (BT)