Neuen Tarifvertrag vorgestellt

In ihrer Begrüßung ermunterte die Regionalkreisleiterin die Mitglieder, sich ebenfalls ehrenamtlich an der Verbandsarbeit zu beteiligen, um den iGZ auch aktiv in der Durchsetzung der Interessen der Zeitarbeitsbranche zu unterstützen. Petra Kühnel informierte über aktuelle, für die Zeitarbeit relevante Entwicklungen in Politik und Wirtschaft. Außerdem richtete sie den Blick auf die gute Resonanz, die der seit zwei Jahren angebotene PDK-Ausbildungsweg habe und verwies auf weitere Möglichkeiten der Ausbildung sowie Qualifizierung in der Zeitarbeit. Schließlich ließ sie den iGZ-Bundeskongress im Mai kurz noch einmal für jene Mitglieder Revue passieren, die der Veranstaltung in Bonn nicht beiwohnen konnten.

Neuer Tarifvertrag

Das neue iGZ-DGB-Tarifwerk war Thema des Vortrags der Verbandsjuristin, Rain Cordula Glatthaar. Im Fokus stand dabei die Struktur der Entgeltgruppen des Tarifvertrages, der am 01. Juli 2010 wirksam wird und bis 2013 gilt. Die Rechtsanwältin erläuterte die Voraussetzungen für eine richtige Eingruppierung in die jeweiligen Gruppen und zeichnete den praktischen Wechsel vom alten zum künftig geltenden Tarifwerk nach.

Info-Paket für Mitglieder

Gleichzeitig erinnerte sie in diesem Zusammenhang an das Informationspaket der juristischen Abteilung des iGZ, das per E-Mail an alle Mitgliedsunternehmen geschickt wurde und exklusiv für iGZ-Mitglieder im internen Teil der iGZ-Homepage unter zur Verfügung steht. Cordula Glatthaar empfahl den Teilnehmern, die Eingruppierung der Zeitarbeitnehmer mit dem bisherigen Tarifvertrag zu vergleichen, um die Richtigkeit zu überprüfen. Dabei gelte es allerdings, auch den Bestandsschutz zu beachten.

Vierstufige Erhöhung

Wichtig sei zudem, dass sich die Tarife in vier Stufen erhöhen – außer der Entgeltgruppe 3 in Ost, wo sich der Tarif am 1.Januar 2011 von 8,05 auf 8,26 € erhöht und in dann insgesamt fünf Stufen bis auf 8,93 € (01.11.2011) steigt. Die Entgeltgruppe 3 sei künftig auch nicht mehr auf zweijährige Ausbildungsberufe beschränkt, sondern sei ab Wirksamkeit auch offen für „Jungfacharbeiter“. Weitere Neuerungen seien die Einigung auf einen Mindestlohntarifvertrag in Höhe von 8,19 € (West), bzw. 7,50 € (Ost) und eine „Schlecker-Klausel“ zur Vermeidung des Missbrauchs von Zeitarbeit. Die Referentin merkte an, diese Klausel werde jedoch wohl noch neu formuliert, da sie in dieser Form im Missbrauchsfall nicht richtig greifen könne.

Richtungsweisende Vereinbarungen

Ebenfalls neu – und richtungsweisend – seien die vereinbarte Einrichtung einer gemeinsamen Gütestelle zur Verbesserung der Tarifanwendung und eine gemeinsame Willenserklärung der Tarifparteien zur Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung in der Zeitarbeit.

iGZ-Mitgliederversammlung der neuen Bundesländer

Abschließend stellte Petra Kühnel eine gemeinsame Mitgliederversammlung in den neuen Bundesländern zur Diskussion, die einhelligen Anklang fand. Anvisiert sei ein Treffen im Berliner Raum im nächsten Jahr. Themen sollten unter anderem das Entsendegesetz und die kommende Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 sowie Mindestlohn und Weiterbildung/ Qualifizierung in der Zeitarbeit sein.