Neue Tarifverträge vereinbart
Darauf haben sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) geeinigt. Die beiden neuen Branchenzuschlagstarifverträge treten am 1. Juli dieses Jahres in Kraft und haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019. Sie ergänzen die bereits bestehenden zehn Zuschlagsvereinbarungen der Sozialpartner. Detaillierte Informationen über die Zuschlagsstufen können der Anlage entnommen werden.
Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender und Leiter der iGZ-Tarifkommission, äußerte sich hierzu wie folgt: „Die Zeitarbeitsbranche braucht keine gesetzliche Equal-Pay-Regelung. Das haben die jüngsten Verhandlungserfolge wiederholt eindrucksvoll belegt. Der Abschluss beweist einmal mehr, dass die Tarifpartner in der Lage sind, sich eigenständig auf faire und gut administrierbare Lohnangleichungsmodelle zu einigen. Dies ist inzwischen für elf Branchen gelungen. Und auch in Zukunft stehen wir natürlich als Verhandlungspartner bereit, wenn weitere Gewerkschaften mit uns über Branchenzuschläge verhandeln möchten. Wir sehen die Branchenzuschlags-Tarifverträge als einen laufenden Entwicklungsprozess an, der noch nicht am Ende ist. Die politischen Entscheidungsträger in Berlin sollten unsere Verhandlungserfolge endlich als klares Zeichen dafür werten, dass die Zeitarbeit keine weiteren gesetzgeberischen Restriktionen braucht. Branchenzuschläge wie auch die Entwicklung der tariflichen Grundlöhne zeigen, dass die Sozialpartner in der Vergangenheit erfolgreich Lösungen gefunden haben, die für beide Seiten gut annehmbar sind. Zum Jahreswechsel gab es in allen Entgeltgruppen des Tarifvertragswerkes kräftige Erhöhungen von bis zu 4,8 Prozent. Die viel diskutierte Mindestlohnmarke von 8,50 Euro ist in Westdeutschland bereits Realität und wird im Osten ebenfalls während der Tarifvertragslaufzeit erreicht. Zeitarbeit hat längst nichts mehr mit Dumpinglöhnen zu tun. Diese Tatsache sollten sich die politischen Entscheidungsträger bei weiteren Gesprächen zu Herzen nehmen.“
Über die VGZ:
Die VGZ wird gebildet durch die beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Beide Verbände verhandeln gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften.
Pressekontakt
BAP, Tobias Langenbach, 030/206098-30
iGZ, Wolfram Linke, 0251/32262-152
iGZ, Maren Letterhaus, 0251/32262-153