Neue Mindestlöhne für Dachdecker ab 2020

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich für 2020 und 2021 auf neue Mindestlöhne geeinigt. Das Verhandlungsergebnis wurde jetzt fristgerecht von beiden Parteien angenommen. Gelernte Arbeitnehmer oder Gesellen verdienen dann ab 1.1.2020 13,60 Euro und ein Jahr später ab 2021 14,10 Euro pro Stunde. Ungelernte Arbeitnehmer verdienen ab 1.1.2020 dann 12,40 Euro und ab 2021 dann 12,60 Euro pro Stunde. Der Tarifvertrag endet am 31. Dezember 2021.

Die Sozialpartner werden nun gemeinsam den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellen. Damit wird der Mindestlohn - wie bisher schon - allgemeinverbindlich und gilt für alle Dachdeckerunternehmen (in- und ausländische), die in Deutschland tätig sind. Der Mindestlohn gilt erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Weniger Mindestlohnverordnungen

Die Anzahl der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zu beachtenden Branchenmindestlöhne hat sich insgesamt deutlich reduziert. Grund hierfür ist das Mindestlohngesetz: Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes Anfang 2015 hatten Niedriglohnbranchen die Möglichkeit, ihre Branchenmindestlöhne zunächst abzusichern, selbst wenn diese unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes lagen. Diese Ausnahmeregelung ist Ende 2017 außer Kraft getreten. AEntG-Mindestlöhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes sind nun nicht mehr zulässig. Im Hinblick auf die Vergütung von Zeitarbeitnehmern, die in diese Bereiche überlassen werden, ergebe sich laut Rechtsexpertin Sabine Freitag keine Besonderheiten mehr. Die Vergütung richte sich regulär nach den Vorgaben des iGZ-DGB-Tarifwerkes. (KM/SF)