Neue "Lotsen" helfen bei Beschäftigung Behinderter
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde § 185a SGB IX ergänzend in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Damit werden die Integrations- und Inklusionsämter verpflichtet, die Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger zu beauftragen, als einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber beratend und unterstützend zu wirken. Basis ist das Teilhabestärkungsgesetz (TSG), das eine Vielzahl von Maßnahmen definiert, die Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreichen sollen.
Damit sollen die Chancen von Menschen mit Behinderung zur Teilnahme am Arbeitsleben verbessert werden, denn nach wie vor werden nur wenige von ihnen eingestellt. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Plätze mit Behinderten zu besetzen – es sei denn, sie zahlen eine Ausgleichsabgabe. Damit geht großes Potenzial verloren, denn arbeitslose Schwerbehinderte sind tendenziell besser qualifiziert als Arbeitslose ohne Behinderungen. Oftmals fehlt es an Wissen und Informationen über das Procedere.
Einheitliche Ansprechstellen
Mit den einheitliche Ansprechstellen für die Arbeitgeber soll nun Abhilfe geschaffen werden: Die Institutionen haben die Aufgabe, zu informieren, beraten und zu unterstützen. Hilfestellungen gibt´s bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Schwerbehinderten. Zudem sollen sie Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern unterstützen. Finanziert wird diese Unterstützung als begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die einheitlichen Ansprechstellen fungieren dabei als „Lotse“.
Nicht ausreichend informiert
In einer repräsentativen Umfrage stellte das Institut der deutschen Wirtschaft bereits 2019 fest, dass nur fast 60 Prozent aller Unternehmen mit Erfahrung in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ausreichend informiert seien. Lediglich 45 Prozent gaben an, über ausreichende Informationen zur Rekrutierung von neuen Mitarbeitern mit Behinderungen zu verfügen.
REHADAT
Neben den neuen Beratungsstellen bietet außerdem das Internetportal REHADAT wertvolle Unterstützung für Arbeitgeber und bietet Informationen zu Fördermöglichkeiten, Rechtsinformationen, Praxisbeispielen oder Ansprechpartner. Den ursprünglichen Plan von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, zu verdoppeln hat die Union im vergangenen Jahr abgelehnt. (WLI)