Neue Erreichbarkeit des iGZ-Rechtsreferates

Andererseits sind die Beratungsbedarfe, die der Zeitarbeitgeberverband exklusiv für seine Mitgliedsunternehmen anbietet, insbesondere auch mit Blick auf die neuen Branchenzuschlagstarife, gestiegen. Der iGZ hat diese Engpasslage zum Anlass genommen, die Abläufe und Strukturen zu analysieren und den neuen Herausforderungen serviceorientiert anzupassen. Mit dem Jahreswechsel 2012/ 2013 nimmt der Verband deshalb folgende Umstellungen vor: Alle Anfragen an das Rechtsreferat werden nur noch und ausschließlich per E-Mail an recht@ig-zeitarbeit.de entgegen genommen. Hierzu steht auch ein Kontaktformular unter www.ig-zeitarbeit.de/recht zur Verfügung.

Schnellere Beratung

Mit dieser Änderung gelingt vor allen Dingen eine gleichberechtigte und schnellere Behandlung der Anliegen. Die konsequente Umstellung auf ausschließlich schriftliche Anfragen an das iGZ-Rechtsreferat stellt einen Systemwandel dar. Der iGZ bittet um Verständnis, dass dieser nur bei einer von Anfang an konsequenten Umsetzung gelingen kann. Ein direkter Telefonkontakt in das Rechtsreferat wird nicht mehr möglich sein. Die Antwort erfolgt dann, je nach interner Zuständigkeit bzw. Verfügbarkeit, von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aus dem Rechtsreferat nach Reihenfolge der Eingänge. Die Antwort der iGZ-Juristen erfolgt telefonisch oder per E-Mail.

Aufgestockt

Neben den organisatorischen Maßnahmen hat der Verband das Rechtsreferat auch personell aufgestockt. Seit Anfang Dezember unterstützt die Rechtsfachwirtin Anja Heitvogt die Arbeit der iGZ-Juristen im neu geschaffenen Rechtssekretariat. Zum 1. April 2013 wird zudem mit RAin Sabine Freitag eine weitere Juristin das Rechtsreferat verstärken.