Neue Erkenntnisse auf Basis juristischer Informationen
Nach der Begrüßung durch Dr. Martin Dreyer zum achten Potsdamer Rechtsforum stellte Dr. Nathalie Oberthür, RPO Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht, die neuen Vorgaben von Bundesarbeitsgericht (BAG) und Europäischem Gerichtshof (EuGH) zum Thema Urlaubsrecht vor.
Zum Urlaubsgeld ließe sich feststellen, dass die Überstundenvergütung aufgrund ihres Ausnahmecharakters und ihrer Unvorhersehbarkeit nicht zum typischen Arbeitsentgelt zähle. Bestehe vertraglich aber eine Pflicht zur Ableistung von Überstunden, sollte die Vergütung dafür ins normale Arbeitsentgelt eingerechnet werden.
Entwicklungen in der EU
„Mister Europa“, Elmar Brok, für die CDU Mitglied des Europäischen Parlaments von 1980-2019, referierte im Anschluss über die flexiblen Formen der Beschäftigung und präsentierte Entwicklungen aus der Sicht eines Europapolitikers. Brok hob hervor, dass die Zeitarbeit in Europa durch ihr Wachstum in den vergangenen Jahren eine zunehmend wichtige Rolle spiele. In diesem Zusammenhang kritisierte er, dass die Sozialpartner der Zeitarbeit in Europa oftmals nicht ihre Möglichkeiten der Tarifautonomie ausschöpfen und die Positionen häufig völlig verhärtet seien. Und dann sei die Verwunderung groß, wenn der Gesetzgeber aktiv werde.
Prüforgane näher zusammenbringen
Mit den rechtlichen Herausforderungen bei Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) beschäftigte sich RA Jörg Hennig, HK2 Rechtsanwälte Berlin, und stellte zunächst die Dimensionen vor: Die BA habe drei Teams zur Sachbearbeitung in den Arbeitsagenturen Kiel, Düsseldorf und Nürnberg. Fünf Teams seien für Prüfungen zuständig: Berlin für Ostdeutschland, Hamburg und Schleswig-Holstein, Düsseldorf für Nordrhein-Westfalen, Hannover für Niedersachsen, Bremen und Hessen, Nürnberg für Bayern sowie Stuttgart für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Der Referent regte an, Prüfer und Entscheider strukturell wieder näher zusammenzubringen. Das berge im Nachfragefall vor allem auch Vorteile für geprüfte Unternehmen.
Nur Originale
Als erforderliche Unterlagen für die Prüfungsschwerpunkte nannte Hennig unter anderem die Personalakte (Arbeitsverträge, Überlassungsverträge, Entgeltabrechnungen etc.). Dabei seien grundsätzlich nur Ausdrucke oder eine digitale Signatur und Originale erlaubt.
Bedingungen schlechter
Im Fokus des Vortrags von Prof. Dr. Martin Franzen, Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, stand sie anstehende Reform der Entsenderichtlinie und ihre Bedeutung für die Zeitarbeit. Fazit des Professors: Die Bedingungen für die Erbringer grenzüberschreitender Dienstleistungen aus den EU-Mitgliedstaaten mit niedrigerem Lohnniveau würden durch die Änderungen verschlechtert. „Außerdem werden Entsendungen von Arbeitnehmern aus Hochlohnländern wie Deutschland erschwert, weil ab zwölf beziehungsweise 18 Monaten nahezu das gesamte Arbeitsrecht des Zielstaats zu beachten ist.“
Über den Tellerrand
Über das Thema „Blick über die Grenzen hinaus: Zeitarbeit in der Europäischen Union – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ diskutierten – moderiert von Marcel Speker, Leiter Fachbereich Kommunikation und Digitalisierungsbeauftragter – Norbert Schommers, Leiter „Fachbereich Beschäftigung“ Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien, Markus Archan, Präsident Österreichs Personaldienstleister, und David van Swol vom NBBU (Niederlande), und Judith Schröder, iGZ-Leiterin Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht.
Fairer Wettbewerb
Von der unerlaubten Abwerbung bis hin zum Geschäftsgeheimnis-Verrat reichte der Vortrag Dr. Oliver Bertrams, Taylor Wessing Düsseldorf, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der über fairen Wettbewerb in der Zeitarbeit sprach. Neben dem Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen als Form unlauteren Wettbewerbs beschäftigte er sic hunter anderem auch mit den rechtlichen Grenzen beim Abwerben von Mitarbeitern. Mit einem Schlusswort Judith Schröders endete das achte Potsdamer Rechtsforum. Das neunte Potsdamer Rechtsforum kündigte sie für den 8. Oktober 2020 an. (WLI)