Nahles plant Öffnung der Höchstüberlassungsdauer

„Andrea Nahles hat Recht, wenn sie den Grundsatz Tarif vor Gesetz auch in der Zeitarbeit weiter stärken möchte", erklärt Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).

Nahles erklärte in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR): „Tarifgebundene Unternehmen erhalten mehr Flexibilität als Betriebe, die keinen Tarifvertrag haben – das bezieht sich zum Beispiel auf die Höchstüberlassungsdauer."

Obergrenze öffnen

Die Bundesarbeitsministerin kündigte gegenüber der FR an, die Obergrenze für Zeitarbeitseinsätze von 18 Monaten für abweichende Tarifregelungen zu öffnen und die Auslagerung durch Werkverträge mitbestimmungsfrei zu halten. Einen Gesetzentwurf will sie nach der Sommerpause vorlegen. Stolz betont in diesem Zusammenhang, dass tarifautonome Regeln maßgerechte Lösungen für Wirtschaft und Zeitarbeitskräfte schaffen.

Equal Pay

Daher solle Nahles dies konsequent bei allen AÜG-Änderungen beachten. Das gelte dann nicht nur für die Frage einer Höchstüberlassungsdauer, sondern gerade auch für ein Equal Pay nach neun Monaten, wie es der Koalitionsvertrag vorsehe: „Wir haben bereits in elf Tarifverträgen entsprechende Vereinbarungen zur schrittweisen Lohnangleichung innerhalb von neun Monaten für Mitarbeiter der Zeitarbeit bei entsprechenden Einsätzen vereinbart. Auch hier ist es zwingend erforderlich, dass bestehende tarifliche Regelungen Vorrang erhalten", so Stolz.

Tarifautonomie

Er appelliert an die Bundesarbeitsministerin, den Tarifvorrang grundsätzlich zu wahren: „Wir haben die Zeitarbeit in einer Art und Weise umfassend und konstruktiv tariflich geregelt wie es in keiner anderen Branche der Fall ist. Wir verfügen über eine Tarifbindungsquote von 99 Prozent. Damit ist die Zeitarbeit die Branche mit der höchsten Tarifbindung in Deutschland. Es ist gut, wenn die Bundesarbeitsministerin erkennt, dass sie hier allenfalls flankieren, aber nicht neu regeln muss."

"Nachvollziehbar und klug"

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann befürwortete den Vorstoß Nahles´ ebenfalls: „Es ist unsinnig, Zeitarbeiter nach 18 Monaten wegzuschicken und die restlichen Monate anders zu überbrücken. Zumal der Leihkraft finanzielle Einbußen drohten, weil in der Zwischenzeit erworbene Zuschläge entfallen.“ Die längere Höchstüberlassungsdauer sei für den Zeitarbeitnehmer die bessere Alternative als auszuscheiden und anderswo neu anzufangen, begrüßte Hoffmann die Pläne als „nachvollziehbar und klug“.