„Nahles‘ erster Kriterienkatalog war grausig“

„Die AÜG-Reform lässt sich nicht mehr wegdiskutieren“, brachte Nicole Truchseß, Geschäftsführerin Truchseß & Brandl Vertriebsberatung, die Situation beim iGZ-Landeskongress Süd auf den Punkt. Darum sei es höchste Zeit, so schnell wie möglich auf die Kunden zuzugehen und mit ihnen über die anstehenden Änderungen zu sprechen.

Wie das am besten geht, verriet sie in ihrem Vortrag „Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!“. Dabei sei es zum Beispiel wichtig zu erfahren, warum der Kunde in der Vergangenheit Zeitarbeit genutzt hat. So können Zeitarbeitsunternehmen ihren Gesprächspartner besser einschätzen. In ihrer Präsentation griff sie auch einige Aspekte aus ihrem Gastbeitrag in der aktuellen Ausgabe 03-2016 des Fachmagazins Z direkt! auf.

Intelligente Maschinen

„Bis 2023 werden ein Drittel aller hochspezialisierten Tätigkeiten von intelligenten Maschinen wahrgenommen“, stellte Andreas Richstätter, Chief Executive Officer bei Adlon Intelligent Solutions, das Ergebnis der Impact-Studie der Gartner Group vor. Dass es sich weniger um Helfertätigkeiten, sondern vor allem um Berufe wie Wirtschaftsprüfer, Fachärzte oder Anwälte handele, habe guten Grund: „Gerade in den hochspezialisierten Bereichen können Maschinen viel Geld sparen, darum wird hier viel investiert“, erklärte Richstätter. „Und selbst wenn der Anteil geringer ausfällt, werden wir die Auswirkungen deutlich spüren“, so Richstätter. Es liege nun in der Hand des Menschen, diese Entwicklung zu unseren Gunsten einzusetzen.

Fachforen

In den folgenden Fachforen hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, das Kongressprogramm nach den eigenen Wünschen und Interessen zusammenzustellen. Dr. Georg Bruckmüller, Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH, referierte zu den Verpflichtungen bei der Überlassung nach Österreich. Die Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit präsentierten Martina Tschik, BA-Regionaldirektion Baden-Württemberg, sowie Katharina Leusing und Clemens von Kleinsorgen, iGZ-Referat Arbeitsmarktpolitik. Nach der Kaffeepause gab Dr. Jenny Rohlmann, Leiterin iGZ-Referat Marketing, Tipps zum Thema „Gutes Marketing muss nicht teuer sein“. Parallel dazu erklärte Olaf Dreßen, iGZ-Referat Arbeits- und Tarifpolitik, was Unternehmer beim Jahreswechsel beachten müssen.

Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

Den Unterschied zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung erklärte Dr. Eberhard Natter, Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Er ging auf die wichtigsten Abgrenzungskriterien ein und zeigte sich erleichtert, dass der Kriterienkatalog zur Bestimmung eines Werkvertrags das Gesetzgebungsverfahren nicht überstanden hat. Im ersten Gesetzentwurf hatte Bundesarbeitsministerin Vermutungsregeln aufgestellt, die auf einen Werkvertrag hinweisen sollten. „Dieser erste Aufschlag eines Kriterienkatalogs war grausig“, kritisierte Natter die vereinfachte Darstellung scharf. Letztlich sei immer eine sehr genaue Betrachtung der Arbeitsabläufe nötig, um ein abschließendes Urteil zu fällen. (ML)