Nachteile der AÜG-Reform dargestellt
Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat für viele Zeitarbeitnehmer Nachteile. Das berichtete jetzt die Südwest Presse. Mit der Reform wollte Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD und ehemalige Arbeitsministerin, die Rechte der Zeitarbeitnehmer stärken.
Insbesondere die Überlassungshöchstdauer sei vielen ein Dorn im Auge. Der Einsatz im Kundenbetrieb sei auf 18 Monate begrenzt. Das bedeute, dass viele Zeitarbeitnehmer ab dem 1. Oktober unfreiwillig den Einsatzbetrieb wechseln müssen oder vom Kunden übernommen werden.
Folgen der AÜG-Reform
Für viele der rund eine Million Zeitarbeitnehmer seien die Folgen der AÜG-Reform noch nicht absehbar. Denn die Mehrheit der Einsätze ist kürzer als 18 Monate, meist nur ein paar Monate, so die Südwest Presse.
Wirkung des Gesetztes
Der neue Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), halte sich mit einer Bewertung der Reform noch zurück. Beim Thema Lohngleichheit sei davon auszugehen, dass eine „erhebliche Anzahl von Leiharbeitnehmern davon profitieren wird“, zitiert die Südwest Presse eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. Für weitere Aussagen sei es zu früh. Dennoch solle die Wirkung des Gesetzes untersucht werden.
Zurück zum Einsatzbetrieb
Laut Gesetz könne ein Zeitarbeitnehmer nach drei Monaten Pause wieder zurück in seinen vorherigen Einsatzbetrieb. Die Überlassungshöchstdauer könne aber auch zur Arbeitslosigkeit führen – sollte keine Übernahme erfolgen und sich kein neuer Kunde finden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schließe nicht aus, dass es in dieser Konstellation „zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung kommen kann.“ (SB)