Müller: „Das grenzt an Entmündigung“

„Die Politik glaubt, Zeitarbeitnehmer wollen nichts sehnlicher als einen festen Arbeitsort bzw. vom Kundenbetrieb übernommen zu werden“, ärgert sich Heiko Müller, Regionalkreisleiter Sachsen des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). „Aber so ist das nicht. Bei einigen schon, bei anderen nicht“, stellte er im Interview mit dem Stadtstreicher Chemnitz klar.

Seit die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) am 1. April in Kraft getreten ist, gilt unter anderem eine Höchstüberlassungsdauer. Müller kritisiert das scharf. Zeitarbeitnehmer dürften nicht mal mehr selbst über ihre Beschäftigung entscheiden. Das Gesetz lege nun fest, dass der Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten vom Kundenbetrieb übernommen werden muss. „Das grenzt an Entmündigung“, so Müller.

„Höchstüberlassungsdauer bringt nichts“

Die Höchstüberlassungsdauer bringe seiner Meinung nach „genau genommen nichts. Wenn ein Unternehmen den Zeitarbeitnehmer gern übernehmen möchte, dann tut es das und hat es auch schon vor der Reform getan. Wenn nicht, dann muss der Zeitarbeitnehmer jetzt mit Ablauf der Überlassungshöchstdauer dort aufhören und ein anderer übernimmt die Tätigkeit.“

Massiver bürokratischer Aufwand

Nicht zu vergessen sei dabei, dass die Zeitarbeitskraft unter Umständen Gehaltseinbußen habe, wenn sie durch den Einsatzwechsel auf Branchenzuschläge verzichten müsse. Zusammenfassend führe die AÜG-Reform lediglich zu massivem bürokratischen Mehraufwand und unterschlage erneut, was die Zeitarbeit für die deutsche Wirtschaft leiste. (ML)