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Motivationstricks und Rechtsinfos

Dass Anerkennung und Dank mehr Wert sind als die Bezahlung, dessen ist sich Klaus Kobjoll, Unternehmer und Motivationstrainer, sicher. Im ersten Praxisforum berichtete er der Zuhörerschaft, mit welchen Mitteln er seine Mitarbeiter motiviert und so zum Teambuilding beiträgt. Eine Schultüte zum Ausbildungsbeginn, ein persönlicher Brief zum Start des Urlaubs oder kleine Geschenke als Zeichen der Anerkennung waren nur einige Beispiele, um Mitarbeitern Wertschätzung zu vermitteln.

Gutscheinkarten

Eine weitere Idee stellte Christian Aubry, Geschäftsführer der Edenred Deutschland GmbH, im zweiten Praxisforum vor. Anstelle von Geldgeschenken schlägt er spezielle Gutscheinkarten vor. Diese können mit dem eigenen Firmenlogo personalisiert und anschließend mit einem beliebigen Betrag aufgeladen werden. Dabei kann der Unternehmer entscheiden, ob die Gutscheinkarte zum Beispiel nur an Tankstellen oder nur in Supermärkten eingelöst werden kann – je nach Anlass der Prämie.

Ausländische Berufsabschlüsse

3.248 Anträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses erhielt die IHK FOSA im vergangenen Jahr, berichtete Dr. Janusz Kosinski in einem Workshop. Der Teamleiter erläuterte, dass für Arbeitnehmer keine Pflicht bestehe, ausländische Abschlüsse prüfen zu lassen. Häufig erleichtere eine deutsche Bescheinigung aber die Arbeitsuche. Dreiviertel der Anfragen kämen von Arbeitskräften unter 39 Jahren, 60 Prozent seien Frauen. Die meisten Antragsteller stammen aus Polen, Russland, der Türkei, Kasachstan und Rumänien.

Werkverträge

Die klare Grenze zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung zeichnete Prof. Dr. Martin Franzen von der Universität München nach. Er erläuterte, welche Umstände für das Vorliegen eines Werkvertrages sprechen und welche hingegen irrelevant sind. „Entscheidend ist am Ende aber immer die Gesamtschau“, machte der Professor am Lehrstuhl für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht deutlich. (ML)