„Modell Zeitarbeit“ erklärt
Arbeitsuchende informierte Bernhard Eder, iGZ-Landesbeauftragter Rheinland-Pfalz, in der Arbeitsagentur Mainz. Dabei räumte er auch mit einigen Vorurteilen auf, zum Beispiel mit Blick auf die Verdienstmöglichkeiten.
„In der Zeitarbeitsbranche gibt es schon seit Jahren einen branchenweiten Mindestlohn“, erläuterte Eder. „Dieser steigt am 1. Juni auf 9 Euro in Westdeutschland und 8,50 Euro in Ostdeutschland.“ Darüber hinaus gebe es in inzwischen elf Branchen zusätzliche Branchenzuschlags-Tarifverträge, die in fünf Stufen das Entgelt der Zeitarbeitskräfte dem der Stammbeschäftigten angleichen.
Unbefristete Vollzeitbeschäftigung
Auffällig hoch sei der Anteil unbefristeter Arbeitsverhältnisse (83,2 Prozent) in der Zeitarbeit, berichtete der iGZ-Vertreter. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft liege der Anteil bei lediglich 66 Prozent aller neu abgeschlossenen Verträge. Zudem gebe es in der Zeitarbeit deutlich mehr Vollzeitbeschäftigte (89,6 Prozent) als in der Gesamtwirtschaft (65,5 Prozent).
Transparenz durch Tarifvertrag
Zeitarbeit sei rechtlich betrachtet ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere auch. „Der Arbeitsvertrag regelt die wesentlichen Rahmenbedingungen, dazu gilt der gesetzliche Kündigungsschutz“, verdeutlichte Eder. Zudem sei das iGZ-DGB-Tarifvertragswerk auf der Internetseite des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) abrufbar: „Das schafft Transparenz. Jeder Beschäftigte kann nachlesen, was ihm zusteht.“ Bei Fragen oder Problemen helfe die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS). (ML)