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Hans-Joachim Scharrmann (o.l.), Andreas Haßenewert (u.l.) und Carsten Ahrens (u.r.), informierten die Teilnehmer, moderiert von Jens Issel (o.r.), über die Situation der Zeitarbeit in NRW.

Mit Flexibilität viele Hürden überwunden

Die virtuelle Kommunikation ist mittlerweile auch im Veranstaltungsalltag angekommen: Rund 120 Teilnehmer begrüßte Jens Issel, iGZ-Fachbereichsleiter Kommunikation, zum digitalen NRW-Landeskongress PERSONAL.PRAXIS.WEST. via Computer. Zum Auftakt begrüßte er neben den Teilnehmern auch den kürzlich gewählten neuen NRW-Landesbauftragten, Hans-Joachim Scharrmann. Kurz skizzierte er seinen Werdegang und schilderte anschließend die Situation im größten Bundesland Deutschlands.

Scharrmann erinnerte an die vielen Hürden, die in jüngster Zeit von der Branche zu überwinden waren. Es war letztlich vor allem dem hohen Maß an Flexibilität zu verdanken, dass die Zeitarbeit zuletzt wieder ein wenig durchstarten konnte. Mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine drohe nun aber schon wieder neues Ungemach. Die Auswirkungen, Stichwort Energiepreise, seien schon jetzt spürbar.

Kurzarbeitergeld

Er fürchte, dass es bald wieder zu Produktionseinbrüchen komme, was sich dann auch auf die Zeitarbeitsbranche auswirke. Ausdrücklich begrüßte er in diesem Zusammenhang, dass die Politik nun doch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auch für die Zeitarbeit gewährt habe. Dies sei außerdem wesentlich dem Engagement der iGZ-Tarifkommission anzurechnen, dankte Scharrmann in Richtung Andreas Haßenewert, Vorsitzender der Tarifkommission und iGZ-Regionalkreisleiter für Ostwestfalen/Lippe, und Sven Kramer, Vorsitzender der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit.

Mindestlohn im Gespräch

Haßenewert erläuterte, das Thema Mindestlohn sei bereits im Gespräch mit den Gewerkschaften. Carsten Ahrens, iGZ-Regionalkreisleiter Münsterland/Westliches Westfalen, ergänzte mit Blick auf den Ende des Jahres auslaufenden iGZ-DGB-Tarifvertrag, in den Gesprächen mit den Gewerkschaften sei man optimistisch, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Beide warben gemeinsam mit Scharrmann zudem für ein Engagement als Regionalkreisleiter im iGZ, die sich ehrenamtlich für die Belange der Mitgliedsunternehmen einsetzen.

Drei Themencamps

Unter dem Titel „3HOCH1“ präsentierten anschließend drei Referenten ihre Themen für drei Camps, die der iGZ anbot: „Recruiting Generation Z und Y: Angeltipps fürs Fischen im leeren Teich“ lautete das Thema von Simon Schnetzer, Jugendforscher, Speaker, Futurist. Klaus-Dieter Scholz, BSCG GmbH Blau & Scholz Consulting Group, präsentierte „Telefonische Mitarbeiterakquise: Begeistern ab dem ersten Moment für den neuen Arbeitgeber. Was gehört alles in ein Gespräch, damit der Bewerber sich positiv entscheidet?“ Mit „ Kandidatengewinnung neu denken. Arbeitsmarktveränderungen erkennen und managen!“ beschäftigte sich Carlos Frischmuth, Managing Director Hays AG, im dritten Camp.

Arbeitszeitkonto

Aktuelles Recht mit Praxisbeispielen stellte Eric Odenkirchen, Syndikusrechtsanwalt, Leiter des iGZ-Fachbereichs Arbeits- und Tarifrecht, schließlich vor. Odenkirchen erklärte, es herrschen auch aus juristischer Sicht aktuell unruhige Zeiten in der Zeitarbeitsbranche. Unter anderem befasste er sich mit dem Arbeitszeitkonto in der Tarifpraxis. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), so der Syndikusrechtsanwalt, verpflichte zur vollen Inbezugnahme des Tarifwerkes. Ausschließlich begünstigende Abweichungen seien zulässig – ansonsten drohe Equal Treatment.

EuGH-Entscheidungen

Odenkirchen thematisierte auch die Hintergründe der beiden EuGH-Entscheidungen zur Zeitarbeit. Jede Abwendung oder Unterlassung eines Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer von seinem Jahresurlaub abhalten könne, sei mit dem Unionsrecht nicht zu vereinbaren. Daher verstoße einen Regelung, die ausschließlich auf die geleisteten Stunden abstelle, gegen Unionsrecht, betonte Odenkirchen und erinnerte, dieses Urteil stelle nicht nur auf die Zeitarbeitsbranche ab.

iGZ-Verbandsposition

Das Urteil des EuGH bestätige die iGZ-Verbandsposition, dass sich die Überlassungszeit auf den jeweiligen Zeitarbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz beziehen solle. Erfreulicherweise gebe das Gericht auch weiterhin grünes Licht, von der Überlassungshöchstdauer durch Tarifverträge der Einsatzbranche abzuweichen, erklärte Odenkirchen die Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu einer verhandelten Arbeitnehmerüberlassung über 55 Monate. Leider habe das Gericht jedoch nach wie vor nicht die Bedeutung des Begriffs „vorübergehend“ endgültig geklärt. Zu guter Letzt informierte der Jurist noch über die neuesten Regelungen zur Corona-Pandemie und zum Kurzarbeitergeld, das nun doch auch auf Initiative des iGZ für die Zeitarbeitsbranche verlängert wurde. (WLI)

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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