Mit Deutschland-Stipendium Nachwuchs qualifizieren

Das Procedere ist denkbar einfach: Mindestens 150 Euro monatlich pro Stipendium geben die Unternehmen für die Ausbildung von herausragenden Fachkräften oder Nachwuchswissenschaftlern. Der Bund verdoppelt den privaten Einsatz auf 300 Euro, die den Studierenden nicht auf ihr Bafög angerechnet wird. Die Fördergelder können als Spenden steuerlich geltend gemacht werden.

Enge Zusammenarbeit

Es gibt keine formalen Rechte und Pflichten aus dem Stipendium, allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass die meisten Stipendiaten sehr an einer engen Zusammenarbeit mit dem fördernden Unternehmen interessiert sind. Unternehmen können sich an die von ihnen geförderten Studierenden wenden und sie beispielsweise zu Veranstaltungen einladen oder ihnen ein Praktikum anbieten, um schon frühzeitig den persönlichen Kontakt zu knüpfen. Die Teilnahme ist für die Studierenden allerdings nicht verpflichtend. Zusätzlich können die fördernden Unternehmen mit einem eigens entwickelten Logo auf ihren Internetseiten oder dem hauseigenen Briefpapier auf ihr Engagement hinweisen.

Mitspracherecht

Förderer haben grundsätzlich ein Mitspracherecht bei der Mittelverwendung. Sie können ihre Mittel gezielt für eine Fachrichtung oder für Studiengänge ihrer Wahl einsetzen. Förderer können ihr Interesse bei der Hochschule ihrer Wahl anmelden. Alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen (mit Ausnahme von Hochschulen des Bundes) können sich beteiligen. Die Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld für mindestens zwei Semester, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren können.

Gegen Fachkräftemangel

Das Deutschlandstipendium wirkt dem Fachkräftemangel entgegen, und es entstehen starke Netzwerke. Das Gesetz sieht zwar keine Schriftform vor, eine schriftliche Vereinbarung ist jedoch empfehlenswert – Mustervorlagen dafür stellt das Servicezentrum Deutschlandstipendium als Download zur Verfügung: Deutschland-Stipendium. Weitere Informationen stehen im Internet auf der Seite des

Weitere Fragen zum Deutschland-Stipendium beantwortet Kirstin Laukamp, iGZ-Referat Kompetenzentwicklung, Tel. (0251) 32262-172, E-Mail: laukamp@ig-zeitarbeit.de. (WLI)