Missständen per Tarifvertrag begegnen

Auch die Experten übten nun anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in Berlin heftige Kritik an dem Entwurf zum Arbeitsschutzkontrollgesetz, der unter anderem ein Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie beinhaltet. Allen voran Professor Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn, wies darauf hin, es sei „ein ungewöhnlicher Vorgang, wenn elf führende Kommentatoren des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), darunter ein ehemaliger Bundesarbeitsrichter der eher der SPD zugeneigt ist, gemeinsam einen Artikel verfassen, in dem ein geplantes Gesetz für verfassungs- und europarechtswidrig erklärt wird.“ Thüsing appellierte in diesem Zusammenhang, ein Tarifvertrag könne Missstände zielgenauer und praxisgerechter in den Blick nehmen und im Sinne einer marktwirtschaftlichen Ordnung und im Sinne des grundgesetzlichen Auftrages der Tarifparteien regeln.

Roland Wolf, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies darauf hin, „dass die Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft mit einer Ausnahme stets im Rahmen geltender Gesetze gehandhabt wurde.“ Ein Verbot dieses Instruments sei mithin ungeeignet, um Defiziten zu begegnen. Das Instrument Zeitarbeit, das hiermit in keinem ursächlichen Zusammenhang stehe und ordnungsgemäß durchgeführt werde, solle am Ende zu einem Verbot dieses Instruments führen, äußerte er sein Befremden.

Zeitarbeit nicht prekär

Professor Dr. Stefan Greiner, Universität Bonn, benannte den Kern dieses Vorhabens: „Corona mag der Anlass gewesen sein. Im Kern geht es aber um den Grundsatz einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Die Zeitarbeit unterliegt einem intensiven Regulierungsniveau und ist nicht prekär.“ Ein Infektionsgeschehen, das irgendwann überwunden sei, könne keinen Grundrechtseingriff auf Dauer legitimieren, schloss der Experte.

Saisonale Schwankungen berücksichtigen

Auch mögliche praktische Folgen eines Verbots wurden thematisiert: Robert Houdek, Interessengemeinschaft der bayerischen, familiengeführten Ernährungsindustrie, schilderte anhand seines eigenen Unternehmens, womit zu rechnen sei: „Mein Unternehmen ist mit saisonalen Schwankungen konfrontiert, die nur mit flexiblem Einsatz von Zeitarbeit bewältigt werden können. Ohne dieses Instrument kann das Saisongeschäft nicht mehr bedient werden, was letztlich dazu führt, dass auch 40 Prozent der Stammarbeitsplätze bedroht wären.“ (BT/WLI

Arbeitsschutzkontrollgesetz
Nach dem Corona-Skandal in einem großen deutschen Unternehmen der Fleischindustrie versucht die Bundesregierung mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz Missständen in der Fleischwirtschaft entgegenzuwirken. Bestandteil des Gesetzentwurfes ist ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in Unternehmen dieser Branche mit mehr als 49 Angestellten.
 

07.06.2022

Entwurf Arbeitsschutzkontrollgesetz