Mindestlohnsteigerungen zum 1. Mai
Zum 1. Mai steigen in drei Einsatzbranchen der Zeitarbeit die gesetzlichen Mindestlöhne: Gerüstbauer, Maler und Steinmetze dürfen sich über mehr Geld im Portemonnaie freuen.
Für ungelernte Arbeitskräfte steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk bundesweit von 10 Euro auf 10,10 Euro. Gelernte Kräfte bekommen künftig in Westdeutschland mindestens 13,10 Euro, in Ostdeutschland 11,30 Euro und in Berlin 12,90 Euro.
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Steinmetze und Steinbildhauer erhalten ab Mai einen Mindestlohn von 11,35 Euro in Westdeutschland und 11,00 Euro in Ostdeutschland. Die nächste Erhöhung ist für den 1. Juni 2017 vorgesehen.
Gerüstbauerhandwerk
Im Gerüstbauerhandwerk gilt ab Mai voraussichtlich ein Mindestlohn von 10,70 Euro. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist angekündigt, steht aber derzeit noch aus. Außerdem sollen neue Regelungen zum Führen eines Arbeitszeitkontos in Kraft treten. (ML)