Mindestlohn: Zeitarbeit als Vorbild?
Die CDU-Antragskommission will laut Main Post durchsetzen, dass in Bereichen ohne tarifvertragliche Lohnuntergrenze ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn eingeführt werde. Eine Kommission der Tarifpartner solle diese Lohnuntergrenze, die sich in der Höhe an den Mindestlöhnen der Zeitarbeitsbranche orientieren könne, festlegen. Die Lohnuntergrenze der Zeitarbeitsbranche (derzeit 7,89 Euro pro Stunde im Westen und 7,01 Euro im Osten) solle maßgeblich für den allgemeinen Mindestlohn sein, da er für zahlreiche Branchen gelte und daher ziemlich repräsentativ sei, so Main Post.
Zeitarbeitsmindestlohn während tarifloser Zustände
In CDU-Kreisen seien jedoch auch Bestrebungen zu erkennen, sich auf dem anstehenden Parteitag noch auf keine exakten Festlegungen einzulassen. Sollte die Lohnuntergrenze der Zeitarbeitsbranche nämlich allgemeingültig werden, ergäben sich für Branchen mit geringerem Mindestlohn als dem der Zeitarbeitsbranche laut Main Post neue Probleme: Gewerkschaften könnten Tarifverhandlungen dann mit Absicht scheitern zu lassen um tariflose Zustände herbeizurufen, in denen somit automatisch der allgemeine Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche gelten würde.
Noch stärkere Politisierung befürchtet
Dies gehe auch dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zu weit. Die Tarifverhandlungen der Zeitarbeitsbranche würden bei einer solchen Regelung „künftig zu Verhandlungen über einen Mindestlohn für ganz Deutschland werden“, zitiert Main Post den iGZ. (ML)
Der iGZ veröffentlichte jüngst eine Stellungnahme zu den CDU-Bundesparteitagsanträgen in Sachen "Zeitarbeit/gesetzlicher Mindestlohn". Diese ist hier zu finden.